Förderung durch Vertragsnaturschutzprogramm
Gute Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Naturschutzbehörde

Der Freistaat honoriert über das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) die naturschonende landwirtschaftliche Bewirtschaftung. | Foto: Pasko Maksim/stockadobecom
  • Der Freistaat honoriert über das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) die naturschonende landwirtschaftliche Bewirtschaftung.
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LANDKREIS FÜRTH (pm/ak) - Der Freistaat Bayern honoriert über das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) die naturschonende landwirtschaftliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen. Landwirte können sich freiwillig dazu entscheiden, Wiesen, Weiden, Äcker und Teiche nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften und erhalten für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag ein entsprechendes Entgelt.

Beratung zum Programmstart

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, vereinbaren Landwirte mit der Naturschutzbehörde für fünf Jahre, Flächen nach den Vorgaben des Naturschutzes zu bewirtschaften. In Mittelfranken profitieren bereits über 2000 Landwirte von diesem Programm. Die Antragstellung im Jahr 2022 für VNP Offenland findet bis 23.02.2022 statt. Voraussetzung für das Erstellen eines Bewertungsblattes ist ein persönliches Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde (pandemiebedingt telefonisch oder per Videokonferenz).

Für Artenvielfalt

Gemeinsam arbeiten Landwirte und Naturschutz daran, selten gewordene Tier- und Pflanzenarten zu schützen, um so ihr Überleben zu sichern. Artenvielfalt und Artenzusammensetzung auf einer Fläche hängen stark von Art und Intensität der Bewirtschaftung ab. Landwirte können sich daher verpflichten, auf Wiesen einen späten Schnittzeitpunkt oder eine Bewirtschaftungsruhe einzuhalten. Hier ist häufig auch der Verzicht auf Düngung ein Teil der Vereinbarung. Maßnahmen auf Ackerflächen haben das Ziel, Ackerwildkräuter zu fördern und die Strukturvielfalt in der Landschaft zu erhalten und wiederherzustellen. Dadurch profitieren vor allem Insekten, Amphiben und heimische Brutvögel.

Wichtige Information für Waldbesitzer

Die Antragstellung für VNP im Wald findet bis 31. Mai 2022 statt.
Ab sofort berät die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt.
Kontakt:
Frau Peter Tel.: 0911/9773-1422
Frau Beckstein Tel.: 0911/9773-1418
oder per E-Mail: naturschutz-technik@lra-fue.bayern.de

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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