Oberasbacher Einkaufsgutschein bekommt ein neues Gesicht
Mitmach-Unternehmen für Stadtgutschein gesucht!

Der neue Oberasbacher Stadtgutschein hilft, bei Geldgeschenken die Wirtschaft vor Ort zu unterstützen. | Foto: Stadt Oberasbach
  • Der neue Oberasbacher Stadtgutschein hilft, bei Geldgeschenken die Wirtschaft vor Ort zu unterstützen.
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OBERASBACH (pm/ak) - Im praktischen Scheckkartenformat mit einem Einkaufswert von 10 € oder 25 € soll der Oberasbacher Stadtgutschein zukünftig in der Stadtkasse im Rathaus und in weiteren Verkaufsstellen in Oberasbach zu erwerben sein.

Hochwertig mit einer Hülle versehen ist der neue Stadtgutschein eine ideale Geschenkidee. Auf der Rückseite des Gutscheins ist ein QR-Code untergebracht, über den man alle relevanten Informationen online findet und direkt nachsehen kann, wo der Gutschein einzulösen ist. Zusätzlich gibt es einen Flyer, der alle teilnehmenden Geschäfte auflistet.

Alle Unternehmen, die den Gutschein als Zahlungsmittel akzeptieren, erhalten einen Hinweisaufkleber für den Eingang.

Das System ist denkbar einfach

Der Oberasbacher Stadtgutschein kann mit einem Wert von 10 € bzw. 25 € gekauft und in allen teilnehmenden Geschäften eingelöst werden. Die teilnehmenden Akzeptanzstellen verwenden den Stadtgutschein als vollwertiges Zahlungsmittel. Die von den teilnehmenden Geschäften gesammelten Gutscheine werden bei der Stadt Oberasbach mittels eines Abrechnungsformulars zur Erstattung eingereicht. Die Stadt Oberasbach zahlt den entsprechenden Gegenwert der eingereichten Gutscheine aus. Kosten und Gebühren fallen für die Akzeptanzstellen nicht an.

Die Stadt Oberasbach hofft auf zahlreiche Teilnehmer aus Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung, die gemeinsam ein deutliches Signal setzen, dass es sich in Oberasbach nach dem Lockdown wieder shoppen und schlemmen lässt.

Gewerbetreibende die mitmachen und den neuen Stadtgutschein in Ihrem Geschäft einlösen lassen wollen, können einfach den Partnervertrag für Akzeptanzstellen unter www.oberasbach.de ausfüllen und diesen bis zum 15. Mai 2021 unterzeichnet an die Stadt Oberasbach, Kulturamt, Am Rathaus 8, 90522 Oberasbach, zurücksenden.

Zur Teilnahme berechtigt sind alle Gewerbetreibenden, deren Betriebsstätte im Stadtgebiet Oberasbach liegt.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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