Betrifft Geschädigte des Hochwassers vom 9. Juli
Soforthilfe für Hochwasseropfer

Soforthilfen für Hochwassergeschädigte | Foto: PhotographyByMK/stock.adobe.com
  • Soforthilfen für Hochwassergeschädigte
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LANDKREIS FÜRTH (pm/ak) – Wie das Bayerische Finanzministerium mitteilte, hat der Freistaat Bayern die Finanzhilfeaktion für Hochwassergeschädigte gestartet. Diese können auch Menschen aus dem Landkreis Fürth in Anspruch nehmen, die von dem Hochwasser am 9. Juli betroffen waren.

Es kann Soforthilfe in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro Haushalt/Hausrat beantragt werden. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 Euro. Außerdem gibt es eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“, um entstandene Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden zu beseitigen und die Gebäude somit schnellstmöglich wieder bewohnbar zu machen.
Weitere Informationen und die Antragsunterlagen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-fuerth.de abrufbar.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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