Einigung im Kärwa-Streit: Keine Klage gegen Unterasbacher Kirchweih

Der Streit um die Unterasbacher Kärwa ist beigelegt. Der neu hinzugezogene Anwohner hat vorerst auf eine Klage verzichtet. | Foto: Harald Patzelt
  • Der Streit um die Unterasbacher Kärwa ist beigelegt. Der neu hinzugezogene Anwohner hat vorerst auf eine Klage verzichtet.
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UNTERASBACH (pm/nf) - Das Thema hatte bayernweit für Schlagzeilen gesorgt, doch nun ist eine vorläufige Einigung erreicht: Der Beschwerdeführer gegen die Unterasbacher Kirchweih hat der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass er vorerst keine Klage gegen die Betriebszeiten des Traditionsfestes erheben werde. Damit zeigt der Stadtratsbeschluss vom 5. März zur Lärmreduktion um fünf Dezibel Wirkung.

Was war passiert? Ein erst kürzlich zugezogener Anwohner am Festplatz der beliebten Kirchweih im Oberasbacher Stadtteil Unterasbach hatte sich über mangelnden Lärmschutz bei der viertägigen Traditionsveranstaltung beschwert und verkürzte Betriebszeiten gefordert. Die im Raum stehende Klage rief einen Sturm der Entrüstung hervor, die Organisatoren von der Stammtischgesellschaft Unterasbach, einem Verein mit rund 240 Mitgliedern, hatten daraufhin auch mit einer Online-Petition zum unveränderten Erhalt der Kärwa viele Unterstützer um sich versammelt.

Oberasbachs Stadtoberhaupt Birgit Huber ist es wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen ernstgenommen werden, daher hat die Erste Bürgermeisterin das emotional aufgeladene Thema schnell in den Stadtrat gebracht. Das Gremium entschied in seiner Sitzung vom 5. März einstimmig: „Der Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 30.04.2014 über die Betriebs-, Musik- und Ausschankzeiten der Unterasbacher Kirchweih wird nicht aufgehoben. In §14 des Platzüberlassungsvertrages wird der Wert für den mittleren Schallschutzpegel von 90 dB (A) auf 85 dB (A) reduziert.“

Die Betriebszeiten der Kirchweih werden also nicht eingeschränkt, der Lärmpegel soll aber um fünf Dezibel reduziert werden. Aus Sicht des ungenannt bleibenden Anwohners wäre als Kompromisslösung die Angleichung der Betriebszeiten an die anderen Oberasbacher Kirchweihen denkbar gewesen. Doch im Sinne eines friedlichen Miteinanders verzichtet er nun auf eine Klageeinreichung. Er erkennt positiv an, dass der Stadtrat die Begrenzung der Dezibel-Zahl von sich aus beschlossen hat. Sofern diese Begrenzung eingehalten wird, werden derzeit keine rechtlichen Schritte bezüglich der Unterasbacher Kirchweih eingeleitet.

Die Stadtverwaltung begrüßt die Entscheidung und geht nun von einem reibungslosen Ablauf der Unterasbacher Kirchweih, die dieses Jahr vom 20. bis 23. Juli stattfindet, aus. Das Ordnungsamt wird im Hinblick auf den Immissionsschutz und die dauerhafte Überwachung des Lärmpegels mit der Abteilung Bau- und Umweltangelegenheiten des Landratsamtes Fürth zusammenarbeiten. „Mir ist sehr daran gelegen, dass sich die Wogen nun wieder glätten und wir gemeinsam nach vorne schauen können. In unserer Stadt sollen alle Meinungen gehört werden, deshalb hoffe ich, dass die Kärwa-Fans jetzt nicht nachtragend sind und sich alle auf gute nachbarschaftliche Beziehungen besinnen“, so 1. Bürgermeisterin Birgit Huber abschließend.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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