Regelung gilt zunächst bis 15. März 2021
Corona-Krise: Medizinische Masken bei Behördengängen

FFP2 Maske.  | Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Illustration
  • FFP2 Maske.
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NÜRNBERG (pm/nf) - Bürgerinnen und Bürger müssen ab sofort bei Behördengängen medizinische Mund-Nasen-Schutz-Masken (MNS) oder FFP2-Masken tragen. Sie müssen dem Standard für Medizinprodukte DIN EN 14683 entsprechen.

Darauf weist die Stadt Nürnberg hin, die ihre Dienstgebäude entsprechend kennzeichnet. Alltags- oder Community-Masken, Schals, Tücher oder ähnliches sind beim Besuch städtischer Dienststellen nicht mehr zulässig. Dies gilt zunächst bis 15. März 2021. Auch die Beschäftigten der Stadtverwaltung nutzen im Dienstbetrieb nur noch medizinische Mund-Nasen-Schutz-Masken. In besonderen Arbeitssituationen, in denen ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, werden FFP2-Masken verwendet.
MNS-Masken können die Verbreitung von Speichel- und Atemtröpfchen der Trägerin oder des Trägers verhindern und dienen primär zum Schutz des Gegenübers. Bei festem Sitz der Maske dienen sie auch begrenzt dem Selbstschutz.

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Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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