Maskenpflicht am Plärrer, Gostenhofer Hauptstraße und Tiergärtnertorplatz
Corona-Stufe Rot: Neue Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg

Markierte Zonen für Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot. | Foto: Stadt Nürnberg
  • Markierte Zonen für Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot.
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NÜRNBERG - Der Freistaat Bayern hat die bisher gültige Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) mit Wirkung zum heutigen Freitag, 23. Oktober 2020, wegen der aktuellen Corona-Lage geändert.

In der Folge hat auch die Stadt Nürnberg ihre städtische Allgemeinverfügung angepasst, deren Gültigkeit sich an der alten Verordnung orientiert hat und die ohnehin am Sonntag, 25. Oktober 2020, ausgelaufen wäre. In der neuen Allgemeinverfügung wird die Karte mit Orten, an denen eine Maskenpflicht und ein Alkoholkonsumverbot gelten, weiter präzisiert. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort.

Die bayerische Staatsregierung hat mit der geänderten Verordnung den neuen Warnwert „dunkelrot“ im Falle einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen eingeführt. Aktuell befindet sich die Stadt Nürnberg gemäß Corona-Ampel des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege weiterhin auf Stufe „rot“, die geltenden Maßnahmen bleiben damit bestehen und für die Bürgerinnen und Bürger gibt es vorerst keine Veränderungen.

Mit der neuen städtischen Allgemeinverfügung passt die Stadt Nürnberg die Bereiche mit der rund um die Uhr geltenden Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot zwischen – derzeit – 22 und 6 Uhr (siehe Karte) an. Unter anderem werden der Plärrer und die Gostenhofer Hauptstraße aufgenommen, ebenso der Tiergärtnertorplatz und die wesentlichen Zugangswege dorthin. Der Umgriff im Innenstadtbereich ändert sich zudem unter anderem aus Gründen der Übersichtlichkeit. Der Bereich der Insel Schütt wird hingegen entnommen. Diese Regelungen hat die Stadt Nürnberg auch aufgrund der Erfahrungen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Polizei so getroffen. Die Außenflächen von gastronomischen Betrieben auf den jeweiligen Plätzen sind von der Maskenpflicht und dem Alkoholverbot nicht betroffen.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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