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Diese Corona-Lockerungen gelten jetzt in Nürnberg

Sport unter freiem Himmel ist nicht nur alleine, sondern auch in Gruppen mit bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. | Foto:  © alexei_tm/stock.adobe.com/Symbolbild
  • Sport unter freiem Himmel ist nicht nur alleine, sondern auch in Gruppen mit bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
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NÜRNBERG (pm/nf) - Im Vergleich zu anderen bayerischen Städten und Landkreisen sinken die Inzidenzwerte in Nürnberg nur sehr langsam, jüngster Grund ist ein größerer Corona-Ausbruch in einer Gemeinschaftsunterkunft. Dennoch wird es in der Stadt einige Lockerungen geben, weil der Wert stabil unter 100 bleibt.

Oberbürgermeister Marcus König sagt: „Ich freue mich, dass durch die Inzidenz unter 100 wieder Lockerungen in der Stadt möglich sind. Dazu zählen Öffnungen für die Außengastronomie und für die Kultur, Erleichterungen beim Sport, die Öffnung der Freibäder oder auch wieder Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken. Wir alle sehnen uns nach den langen Monaten mit Corona-Beschränkungen nach einer Rückkehr zu mehr Normalität. Halten wir uns alle weiterhin an die Hygiene- und Abstandsregeln, damit wir den lang ersehnten Fortschritt nicht gefährden.“

Das Infektionsgeschehen in der Stadt ist insgesamt rückläufig. Es gab jedoch einen Corona-Ausbruch mit 52 Fällen und 36 Kontaktpersonen in einer Gemeinschaftsunterkunft. Die betroffenen Personen befinden sich in Quarantäne. In der Einrichtung wurden und werden Reihentestungen durchgeführt.

In Nürnberg besteht weiterhin ein Verkaufsverbot von Alkohol „To go“ und ein Alkoholkonsumverbot im Bereich der Maskenpflicht. Dieses besteht weiter fort, auch wenn die Außengastronomie öffnet.

Ab Donnerstag, 27. Mai 2021, ergeben sich folgende Regelungen:

Private Zusammenkünfte

Treffen zwischen zwei Hausständen mit maximal 5 Personen sind wieder erlaubt. Die zu den Hausständen dazugehörigen Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit.

Ausgangssperre

Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr entfällt.

Einzelhandel

Lebensmittelgeschäfte, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln, Buchhandlungen, Blumenläden, Gartenmärkte, Tierbedarf und Futtermittel sowie der Großhandel sind geöffnet. Der übrige Einzelhandel darf mit vorheriger Terminbuchung (Click & Meet) öffnen. Kontaktdaten müssen erfasst werden, ein negativer Corona-Test ist nicht mehr nötig.

Gastronomie

Die Außengastronomie darf für Besucherinnen und Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung unter den Voraussetzungen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen öffnen. Wenn an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen sitzen, sind negative Testnachweise der Gäste erforderlich.

Körpernahe Dienstleistungen

Friseure wie auch Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege sowie Kosmetik-, Massage- und Tattoo-Studios dürfen öffnen, ein negativer Corona-Test ist nicht nötig. Das Personal muss eine medizinische Maske tragen, Kunden müssen FFP2-Masken tragen.

Sport

Es ist kontaktfreier Sport unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen erlaubt (zwei Hausstände, jedoch nicht mehr als fünf Personen). Darüber hinaus ist Sport unter freiem Himmel in Gruppen mit bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Dazugehörige Trainerinnen und Trainer benötigen keinen negativen Corona-Test.
Außerdem sind kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung zulässig, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen negativen Testnachweis verfügen. In diesem Fall ist unter freiem Himmel Sport in Gruppen von bis zu 25 Personen möglich. Auch Fitnessstudios können unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung öffnen, wobei alle Kunden über einen negativen Testnachweis verfügen müssen. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel können bis zu 250 Zuschauer mit festen Sitzplätzen zugelassen werden. Auch hier ist ein negativer Testnachweis erforderlich.

Freibäder

Freibäder können für Besucherinnen und Besucher mit einem negativen Testnachweis und nach vorheriger Terminbuchung öffnen.Ab Donnerstag, 27. Mai, öffnen in Nürnberg das Westbad und das Stadionbad. Für jedes Bad gibt es drei unterschiedliche Zeitfenster, die für einen Besuch gebucht werden können.
Für alle Testnachweise gilt, dass es sich um einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis handeln muss. Vollständig geimpfte und genese Personen müssen keinen Testnachweis erbringen.

Kultur

Bibliotheken und Archive bleiben geöffnet. Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten dürfen nach entsprechender Terminbuchung für Besucherinnen und Besucher geöffnet werden. Es gelten Abstandsregeln und FFP2-Maskenpflicht. Ein negatives Corona- Test-Ergebnis ist nicht mehr nötig.

Auch Theater, Kinos, Konzert- und Opernhäuser dürfen öffnen. Hier gilt die Testpflicht (negatives Ergebnis darf höchstens 24 Stunden alt sein), Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern und festen Sitzplätzen sind möglich. Hier besteht eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher.

Im Tiergarten Nürnberg entfällt ab Donnerstag die Testpflicht. Die sonstigen Hygieneregeln (Maskenpflicht, Gastronomie nur „to go“) bleiben davon unberührt. Die Bartgeieranlage und der Streichelzoo – beides im Freien – werden für Besucherinnen und Besucher freigegeben. Der Blaue Salon, von dem aus man Unterwasser Delfine und Manatis beobachten kann, wird als erstes „Haus“ geöffnet.

Die städtischen Museen öffnen am Freitag, 28. Mai, sofern die Inzidenzen dies weiterhin erlauben. Öffnen werden das Albrecht-Dürer-Haus, das Stadtmuseum im Fembo-Haus, das Museum Tucherschloss und der Hirsvogelsaal, das Spielzeugmuseum, das Museum Industriekultur, das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände und das Memorium Nürnberger Prozesse. Voraussetzung für den Besuch der genannten Häuser ist die Buchung eines Timeslots über https://tickets.nuernberg.de/. Die Timeslot-Buchung entfällt erst bei einer stabilen Inzidenz von unter 50. Geschlossen bleiben vorerst die mittelalterlichen Lochgefängnisse.

Im KunstKulturQuartier öffnen die Kunsthalle Nürnberg und das Kunsthaus am Dienstag, 1. Juni, die Kunstvilla, am Dienstag, 8. Juni.

Die Stadtbibliothek ist weiterhin inzidenzunabhängig geöffnet, die entsprechenden Schutzmaßnahmen bestehen unverändert fort.

Im Bildungszentrum beginnt der regelmäßige Kursbetrieb am Montag,
7. Juni. In den Pfingstferien findet ohnehin kein klassischer Kursbetrieb statt. Allerdings starten einige wenige Einzelveranstaltungen und Tagesseminare bereits ab sofort, da diese sich nicht am Rhythmus der Schulferien orientieren.

Das Planetarium öffnet nicht vor Montag, 7. Juni. 
Welche weiteren Kultureinrichtungen der Stadt Nürnberg ab wann wieder geöffnet sein werden, ist auf den Websites der einzelnen Häuser ersichtlich.

Touristische Freizeitangebote

Der Betrieb touristischer Ausflugsverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Kultur- und Naturführungen im Freien sind mit Testpflicht für Kundinnen und Kunden (negatives Test-Ergebnis darf höchstens 24 Stunden alt sein) erlaubt.

Grillplätze

Öffentliche Grillplätze dürfen nicht genutzt werden.

Laien- und Amateurensembles

Musikalische und kulturelle Proben, bei denen mehrere Personen Zusammenwirken, sind erlaubt. Hygienekonzepte für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater sind im Bayerischen Ministerialblatt 2021 Nr. 354 veröffentlicht.

Schule

Die Schulen befinden sich bis zum 6. Juni 2021 in den Pfingstferien.

Außerschulische Bildung

In Präsenzform gestattet sind außerschulische Bildungsangebote(1,5 Meter Abstand und Maskenpflicht am Platz). Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform als Einzelunterricht möglich mit zwei Metern Mindestabstand.

Eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas und Tagespflegestellen

Ab Donnerstag, 27. Mai, wechseln Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen in den eingeschränkten Regelbetrieb. Gemäß den aktuellen Regelungen findet bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 der eingeschränkte Regelbetrieb statt.

Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet, dass alle Kinder ihre Kita und ihre Tagespflegeeinrichtung wieder besuchen können. Die Kinder müssen jedoch in festen Gruppen betreut werden und es gelten auch weiterhin die bekannten Hygiene- und Schutzvorgaben. Die Einrichtungen werden die Eltern über die Öffnung kurzfristig informieren. Damit die Kitas sich personell und organisatorisch gut für die Wiederaufnahme des Regelbetriebs vorbereiten können, werden die Eltern gebeten, den geplanten Zeitpunkt ihres ersten Besuchs der Einrichtung vorab mitzuteilen.

Steigt der Inzidenzwert wieder über 100, findet in den Kindertageseinrichtungen beziehungsweise in der Tagespflege wieder Notbetreuung statt. Sollten Kitas in die Notbetreuung wechseln, werden die Eltern von ihrer Einrichtung rechtzeitig informiert. Die Regelungen zur Beitragsentlastung der Eltern durch den Freistaat Bayern (Erstattung bei bis zu fünf Tagen Betreuung) gelten seit Januar 2021 und noch bis einschließlich Mai 2021.

Ferienbetreuung und Ferienprogramm

Die verschiedenen Ferienangebote der Stadt Nürnberg können je nach der Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz stattfinden. Ab einer stabilen Inzidenz unter 100 sind zusätzliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und im Sport möglich. Auch Ferienfahrten sind bei einer stabilen Inzidenz am jeweiligen Veranstaltungsort unter 100 und der Öffnung der Übernachtungs-Einrichtungen durchführbar. Angebote sind auch jetzt noch buchbar. Informationen und Online-Buchung unter www.ferien.nuernberg.de.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg ist unter www.nuernberg.de einsehbar.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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