Schulanfang: Präsenzunterricht ++ Maskenpflicht ++ Lolli-Test
Diese Regeln gelten für Schüler im Präsenzunterricht

Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

NÜRNBERG (pm/nf) - Schon seit vielen Wochen bereiten sich die Schulen in Nürnberg auf ein möglichst „normales“ Schuljahr 2021/22 unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen vor. „Es gab viele Gespräche mit allen Beteiligten. Wichtig war uns dabei immer die Planbarkeit – nicht nur für Prüfungen, sondern auch für Betreuung und familiäre Organisation“, erklärt Cornelia Trinkl, Referentin für Schule und Sport der Stadt Nürnberg.

„Der Präsenzunterricht ist auch unser Ziel als Stadt“, so Trinkl. „Der Freistaat spricht von einem ‚dicht geknüpften Sicherheitsnetz für unsere Schulen‘ – unseren kommunalen Anteil hierzu erfüllen wir gerne.“ So werden von der Stadt als Sachaufwandträger weiterhin Hygienemaßnahmen wie Desinfektionssäulen oder täglicher Reinigung von Kontaktflächen durchgeführt.

Testungen

„Wichtig ist: Vollständig geimpfte oder genesene Personen müssen nicht an den Testungen teilnehmen“, betont die Schulreferentin. Für alle anderen ist nach wie vor ein negativer Testnachweis erforderlich. In weiterführenden Schulen sind dies weiterhin die bereits bekannten und eingespielten Nasentests. Die Schulen im Stadtgebiet sind hier durch die Lieferungen des Freistaats ausreichend versorgt. Neu ist, dass in den Grund- und Förderschulen in den nächsten Tagen zwei Mal pro Woche PCR-Pool-Test („Lollitest“) durchgeführt werden müssen.

Die Stadt Nürnberg kümmert sich dabei um die Logistik für diese Tests, also die Organisation des Transports von den Schulen zu den verschiedenen Laboren. Ergibt eine Pooltestung ein positives Ergebnis, werden die Einzelproben aller einzelnen Schülerinnen und Schüler ausgewertet. Im Falle eines positiven Tests erhalten die Eltern das Testergebnis bis zum nächsten Morgen auf elektronischem Weg (SMS, E-Mail).

Der Testnachweis kann auch durch einen Test erbracht werden, der außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde – etwa in einer Teststation oder Apotheke. Für das kommende Wochenende am 11./12. September 2021 bieten die Teststationen noch Termine an. Das Schulreferat empfiehlt, sich vor Schulstart noch zuhause oder im Testzentrum testen zu lassen und dann am Dienstag, 14. September, mit negativem Testnachweis in die Schule zu kommen. „Jede bereits im Vorfeld erkannte Infektion trägt dazu bei, weitere Infektionen und Quarantäne-Anordnungen zu verhindern“, sagt Cornelia Trinkl. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die umfangreichen Testungen an den Schulen dazu beigetragen haben, die sogenannte „Dritte Welle“ einzudämmen.

Quarantäneregelung

Infizierte Kinder müssen in häusliche Quarantäne genommen werden. Die Schulen nehmen den Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf. Für die Mitschülerinnen und -schüler prüft das Gesundheitsamt die Situation und die jeweiligen Umstände vor Ort. Frühestens nach fünf Tagen und bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses endet die Quarantäneanordnung. Grundsätzlich muss nicht mehr die ganze Klasse 14 Tage in Quarantäne. Dies gilt seit dem 10. September 2021 auch für Lehrkräfte, Kinder in Kindertagesstätten (KiTa) und das KiTa-Personal.

Raumluftgeräte

Die Stadt Nürnberg hatte bereits im vergangenen Winter im ersten Förderprogramm der bayerischen Staatsregierung rund 300 Raumluftgeräte für schwer lüftbare Räume und Sporthallen angeschafft. Nach einem Stadtratsbeschluss vom Juli 2021 werden die Jahrgangsstufen 1 bis 6 in den Klassenzimmern mit 1 200 weiteren Geräten ausgestattet, beginnend mit den Grund- und Förderschulen, anschließend folgen die Jahrgangstufen 5 und 6 der weiterführenden Schulen.

Aktuell sind 380 der neu beschafften 1.200 Raumluftreiniger aufgestellt. „Wir haben einen Zulauf pro Woche je nach Werkstattkapazität von 60 bis 200 Geräten, müssten somit im November mit der Ausstattung fertig sein“, erklärt die Schulreferentin. „Da sämtliche Studien darauf hinweisen, dass diese Geräte nur eine unterstützende, flankierende Maßnahme sind, ist regelmäßiges Lüften weiterhin erforderlich.“ Hierbei unterstützen CO2- Ampeln, die die Stadt Nürnberg für alle Unterrichtsräume angeschafft hat.

Maskenpflicht

Ab dem 14. September gilt vorerst bis 1. Oktober 2021 als besondere Schutzmaßnahme die Maskenpflicht auch am Sitz oder Arbeitsplatz. In der Grundschulstufe können dabei wie bisher Stoffmasken verwendet werden. Für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangstufe 5 gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP- Maske). Dies soll einen sicheren Schulstart ermöglichen, gerade auch in Anbetracht zahlreicher Reiserückkehrer sowie der nicht in derselben Regelmäßigkeit stattfindenden Testungen in der Ferienzeit. Keine Maskenpflicht besteht während des Sportunterrichts sowie während einer Stoßlüftung des Klassen- oder Aufenthaltsraums.

Impfen

Im Rahmen der angepassten STIKO-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche werden neben den Impfzentren und den Hausärzten niederschwellige Impfangebote gemacht.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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