25 Euro pro Tag zusätzlich zu den Abschleppkosten plus Verwaltungsgebühren
Drastische Sanktionen gegen Rotpunkt-Fahrzeuge

Die neue Gebühr wird zusätzlich zu den bislang geforderten Verwaltungsgebühren und den Abschleppkosten erhoben. | Foto: © Andre Dechapelle/stock.adobe.com
  • Die neue Gebühr wird zusätzlich zu den bislang geforderten Verwaltungsgebühren und den Abschleppkosten erhoben.
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NÜRNBERG (pm/nf) - Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) erhebt ab Sonntag, 1. März 2020, für nicht zugelassenen Fahrzeuge, die im öffentlichen Raum abgestellt werden, eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von25 Euro pro Tag. Diese Gebühr wird zusätzlich zu den bislang geforderten Verwaltungsgebühren und den Abschleppkosten erhoben.

Von der Verschärfung der bisherigen Regelung verspricht sich die Verwaltung eine Verbesserung der Parksituation in Wohn- und Gewerbegebieten. Rotpunkt-Fahrzeuge sind Fahrzeuge, die ohne Zulassung und damit unberechtigt im öffentlichen Raum abgestellt und von den Behörden identifiziert und mit einem roten Aufkleber markiert wurden.Sör entfernt alle nicht zugelassenen oder nicht betriebsbereiten Fahrzeuge, die vor allem von fliegenden Autohändlern und reisenden Werkstätten auf öffentlichen Straßen abgestellt wurden und dadurch zum Mangel an Parkmöglichkeiten in Nürnberg beitragen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer können die abgeschleppten Fahrzeuge nach Erstattung aller Kosten inklusive der neuen Sondernutzungsgebühr wieder abholen. Die neue Gebühr soll dazu beitragen, dass der öffentliche Raum nicht länger als Abstell- oder Lagerplatz für nicht zugelassene Fahrzeuge genutzt wird.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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