Bitte halten Sie sich an die Ausgangsbeschränkungen!
Grillen & Autowaschen: Diese Verstöße ahndet die Polizei mit Platzverweis und Anzeige

Ausgangsbeschränkung: Mit Beanstandungen durch die Polizei muss man rechnen, wenn man sein Fahrzeug beispielsweise in SB-Waschanlagen reinigt.  | Foto:  © PixPartout/stock.adobe.com
  • Ausgangsbeschränkung: Mit Beanstandungen durch die Polizei muss man rechnen, wenn man sein Fahrzeug beispielsweise in SB-Waschanlagen reinigt.
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NÜRNBERG/REGION (pm/nf) - Auch an diesem Wochenende (3. bis  5. April 2020) war die mittelfränkische Polizei erneut mit zahlreichen Einsätzen anlässlich der vorläufigen Ausgangsbeschränkung beschäftigt. Etliche Verstöße wurden geahndet.

Aufgrund des schönen Wetters zog es auch an diesem Wochenende viele Menschen ins Freie. Dies führte im gesamten mittelfränkischen Raum zu polizeilichen Einsätzen. Bei Kontrollen stellten die Polizeibeamten diverse Verstöße gegen die vorläufige Ausgangsbeschränkung fest, was letztlich auch zur Ahndung dieser Verstöße u. a. durch Platzverweise und in einigen Fällen auch zur Anzeige führte.

Die häufigsten Anlässe, die zu Beanstandungen führten waren erneut

• Personen, die sich in der freien Natur zum längeren Verweilen
niederließen
• mehrere Personen, die sich zum gemeinsamen Grillen oder Feiern
trafen
•  Personen, die ihre Fahrzeuge z. B. in SB-Waschanlagen reinigten. Das Auto an Waschanlage waschen ist erlaubt, wenn es der Verkehrssicherheit dient. Das heißt, das Auto ist beispielsweise so verschmutzt, dass man als Taxifahrer oder den Fahrten zur Arbeitsstelle seinen beruflichen Tätigkeiten nicht mehr nachkommen könnte. Im privaten Bereich ist Autowaschen kein Grund, die Ausgangsbeschränkung zu umgehen.  Der Besuch in der Kfz-Werkstatt ist ein Grund, die Wohnung zu verlassen. Arbeiten, die nicht unbedingt nötig sind, sollten verschoben werden. Reifenwechsel ist erlaubt. 

•  Personen, die sich mit Verwandten, Freunden oder Bekannten, die
nicht mit ihnen in einem Haushalt wohnen zu gemeinsamen Aktivitäten
(z. B. Sport, Spaziergänge) trafen.

Die Polizei appelliert nochmals eindringlich, sich an die bestehenden rechtlichen Vorgaben zu halten und den persönlichen Kontakt, im eigenen Interesse, auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Freizeitaktivitäten im Freien, wie z. B. zur Sportausübung oder einem Spaziergang sind weiterhin möglich, jedoch ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des gleichen Haushaltes und ohne Gruppenbildung.

Bei jeglichem Handeln sollte man sich die Frage stellen, ob für das Anliegen wirklich ein triftiger Grund im Sinne der geltenden Allgemeinverfügung vorliegt.

Antworten auf viele Fragen zur Allgemeinverfügung finden Sie unter:

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

oder auf den Social-Media-Kanälen der Polizei. Der überwiegende Teil der Bevölkerung hält sich bislang jedoch vorbildlich an die gesetzlichen Vorgaben.

Auch am heutigen Sonntag (5. April 2020) ist die mittelfränkische Polizei mit zahlreichen Einsatzkräften präsent und wird entsprechende Verstöße gegen die vorläufige Ausgangsbeschränkung konsequent verfolgen.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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