Polizeipräsidium Mittelfranken
Kontrolle der Maskenpflicht: 664 Beanstandungen

Ein Mann befestigt ein Informationsschild zur Maskenpflicht. | Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
  • Ein Mann befestigt ein Informationsschild zur Maskenpflicht.
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NÜRNBERG (ots/nf) - Bayernweite Kontrollaktion der Maskenpflicht im Nahverkehr. Das Polizeipräsidium Mittelfranken zieht eine positive Gesamtbilanz. 

In Mittelfranken wurden die Kontrollen von 8 Uhr bis 22 Uhr durch Beamte der Polizeiinspektionen, der mittelfränkischen Einsatzzüge sowie durch Kräfte der Bereitschaftspolizei durchgeführt: Fast alle Fahrgäste hielten sich an die Maskenpflicht, so die Beamten. 

Nur bei einem kleinen Teil der kontrollierten Personen gab es etwas zu beanstanden: in den meisten dieser Fälle wurde der Mund-Nase-Schutz nicht korrekt getragen. Beispielsweise war nur der Mund bedeckt und damit keine Schutzwirkung gegeben. In anderen Fällen hatten die Fahrgäste zwar eine Maske - trugen diese aber gar nicht. Die eingesetzten Beamten erklärten diesen Fahrgäste noch einmal die Notwendigkeit des Mund-Nasen-Schutzes zur Eindämmung der Infektionsgefahr.

Nur in 27 der 664 festgestellten Unregelmäßigkeiten hatten Fahrgäste tatsächlich gar keinen Mund-Nase-Schutz dabei. In diesen Fällen wurde eine Ordnungswidrigkeit angezeigt und die Betroffenen mussten das Verkehrsmittel bei der nächsten Station verlassen. Zu längeren Diskussionen und uneinsichtigem Verhalten kam es nur in wenigen Einzelfällen. Die Durchführung der Kontrollen stieß bei fast allen Fahrgästen auf Verständnis.

In ganz Bayern
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat nach der Schwerpunktaktion der Bayerischen Polizei, das große Verantwortungsbewusstsein der bayerischen Bevölkerung gelobt. Die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat, die mit dem ÖPNV unterwegs sind, verhielten sich erfreulicherweise sehr vernünftig und achteten die bestehenden Regelungen. Aus der Bilanz, die Herrmann gezogen hat, geht klar hervor, dass vergleichsweise nur wenige Uneinsichtige gegen die Maskenpflicht verstoßen haben: „Die Polizei hat lediglich 262 Verstöße gegen die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung zur Anzeige gebracht. Über 3.000 geringfügige Übertretungen wurden mit mündlichen Ermahnungen erledigt. “ In einem Fall wurde eine Strafanzeige wegen der Fälschung eines ärztlichen Attests zur Entbindung von der Tragepflicht erstattet. Herrmann: ,,Wenn jemand in einer überfüllten U-Bahn oder im Bus bewusst keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht ausreichend bedeckt, drohen saftige Geldbußen. Der Schutz der Gesundheit geht in solch einem Fall klar vor. Wir dürfen hier nicht nachlässig werden, die Infektionsgefahr ist noch nicht gebannt."

In Bayern ist eine Maske im ÖPNV für alle Fahrgäste ab sechs Jahren verpflichtend. Nur aus gesundheitlichen Gründen und mit einem ärztlichen Attest sind Ausnahmen möglich. Bei Verstößen beträgt der Bußgeld-Regelsatz 150 Euro.

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Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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