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Kostenlose FFP-2-Masken für 27 Millionen Bundesbürger

Kostenlose FFP-2-Masken für 27 Millionen Bundesbürger Alte und Risikopatienten. | Foto:  Hauke-Christian Dittrich/dpa
  • Kostenlose FFP-2-Masken für 27 Millionen Bundesbürger Alte und Risikopatienten.
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REGION (pm/nf) - Risikogruppen sollen bestmöglich geschützt werden: Mit einer ,,Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" erhalten alle Risikogruppen Zugang zu kostenlosen bzw. vergünstigten FFP2-Masken, so eine Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums. 

Ab 15. Dezember 2020 können sich über 60-Jährige sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose FFP2-Schutzmasken (oder vergleichbar) in der Apotheke abholen. Das sieht die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vor, die am Dienstag im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und in Kraft tritt. Ausreichen soll nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Vorlage des Personalausweises oder eine Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe.

Masken sind kein Freifahrtschein

Im kommenden Jahr sollen sie dann noch einmal zwölf Masken erhalten. Dafür werden nach den Plänen des Gesundheitsministeriums zwei fälschungssichere Coupons über jeweils sechs Masken von den Krankenkassen an die genannten Gruppen verschickt. Eine Maske kostet 6 Euro. Die Bundesregierung will insgesamt 27 Millionen Bürger damit ausstatten. Doch: "Auch FFP2-Masken bieten keinen hundertprozentigen Schutz vor dem Coronavirus. Sie sind kein Freifahrtschein dafür, unachtsam zu sein. Aber sie senken die Gefahr für eine Ansteckung erheblich. Und diejenigen in der Gesellschaft damit zu versorgen, die besonders von dieser Pandemie betroffen sind – das sollte es uns allen Wert sein", sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Das sind die Bedingungen im Überblick

Die Anspruchsberechtigten haben bis zum 6. Januar 2021 Zeit, sich drei Schutzmasken in der Apotheke ihrer Wahl abzuholen. Dazu genügt die Vorlage des Personalausweises oder die nachvollziehbare Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen. Zur Abholung können sie auch eine Person bevollmächtigen.

Ein Anspruch auf Schutzmasken besteht, wenn die Versicherten das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
  • Demenz oder Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
  • Trisomie 21,
  • Risikoschwangerschaft.

Weitere Masken im Januar mittels Coupons

Ab Januar sollen berechtigte Patienten in einem zweiten Schritt mit weiteren Masken versorgt werden. Alle Berechtigten erhalten dann zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen oder ihrer privaten Krankenversicherung. Diese können sie in zwei klar definierten Zeiträumen im neuen Jahr ebenfalls in den Apotheken einlösen. Die Anspruchsberechtigten zahlen dann pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu.

Ausgangssperre & Maskenpflicht: Das gilt ab jetzt in Nürnberg!
Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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