Neue Sperrzeit für Spielhallen

Ausführungsgesetz seit 1. Juli in Kraft

FORCHHEIM - Im Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag, das der Bayerische Landtag am 19. Juni 2012 beschlossen hat und das am 1. Juli 2012 in Kraft trat, wird für Spielhallen in Bayern die Sperrzeit auf 3.00 bis 6.00 Uhr festgesetzt. Alle Spielhallen in Bayern müssen daher seit dem 1. Juli 2012 um 3.00 Uhr schließen. Bisher bestand für Spielhallen als öffentliche Vergnügungsbetriebe die gleiche Sperrzeit wie für Gaststätten, nämlich von 5.00 bis 6.00 Uhr.

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Archiv MarktSpiegel aus Nürnberg

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