Städtischer Bestattungsdienst plant Einführung eines „Digitalen Nachlass-Services“

Im Rahmen eines Vorsorgevertrages könnte bereits zu Lebzeiten beim Bestattungsdienst ein Nachforschungsauftrag zum digitalen Nachlass in Auftrag gegeben werden. | Foto: ©thingamajiggs/Fotolia.com
  • Im Rahmen eines Vorsorgevertrages könnte bereits zu Lebzeiten beim Bestattungsdienst ein Nachforschungsauftrag zum digitalen Nachlass in Auftrag gegeben werden.
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NÜRNBERG (pm/nf) - SPD-Stadträtin Anita Wojciechowski freut sich, dass der Städtische Bestattungsdienst ihren Antrag vom August letzten Jahres aufgreift und demnächst auch einen „Digitalen Nachlass-Service“ anbieten will.

Sie sieht damit eine sinnvolle Ergänzung bereits bestehender Angebote des Bestattungsdienstes zur Entlastung der trauernden Angehörigen. So bietet der Bestattungsdienst derzeit schon die Übernahme von bürokratischen Notwendigkeiten an, wie beispielsweise die Beschaffung der Sterbeurkunde oder die Abmeldung bei den gesetzlichen Versicherungen oder den Meldebehörden.
„Der digitale Wandel unserer Gesellschaft hat Auswirkungen nicht nur im Leben, sondern auch über den Tod hinaus: Kaum jemand fragt sich heute schon, was eigentlich mit dem Facebook-, Dropbox-, Netflix- oder Cloud-Konten passiert, wenn man stirbt. Online-Konten wie Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken, online abgeschlossene Verträge oder Mitgliedschaften und Verbindlichkeiten, wie bei Streamingdiensten oder sonstigen Online-Abos bleiben aber bestehen und gehen auf den Erben über“, weiß Wojciechowski. Das Auffinden von digitalen Hinterlassenschaften und der dazugehörigen Verträge kann daher eine Erleichterung für Angehörige darstellen. Im Rahmen eines Vorsorgevertrages könnte bereits zu Lebzeiten beim Bestattungsdienst ein Nachforschungsauftrag zum digitalen Nachlass in Auftrag gegeben werden. Dabei müsste auch festgelegt werden, an wen die Ergebnisse der Recherche gehen. Was mit den gefundenen Accounts und Verträgen passiert, ob gekündigt, gelöscht oder übertragen wird, läge dann natürlich weiterhin in der Verantwortung der Erben.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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