Wie aus 26 Urlaubstagen 56 freie Tage werden
Vom Auto bis zum Zahnersatz: Das ändert sich heuer alles

Für viele Azubis gibt es mehr Lohn im neuen Jahr. | Foto: contrastwerkstatt-stock.adobe.com
  • Für viele Azubis gibt es mehr Lohn im neuen Jahr.
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REGION (pm/vs) – 2020 ist da – und mit dem neuen Jahr gibt es in Deutschland wieder viele Veränderungen. Der MarktSpiegel hat die wichtigsten neue Regelungen zusammengetragen!

Es geht ums liebe Geld

• Beim neuen Freibetrag in Höhe von 159,29 Euro Betriebsrenten betreffend, muss seit Januar nur noch auf den Betrag Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden, der über dieser Grenze liegt. Beim bisher geltenden Freibetrag in Höhe von 155,75 fiel diese Zwangsabgabe für den gesamten Betrag bereits dann an, wenn die Rente auch nur um einen einzigen Cent darüber lag.
• Seit Januar ist der Mindestlohn von 9,19 Euro auf 9,35 Euro brutto pro Arbeitsstunde gestiegen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Jugendliche unter 18 Jahren ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende und Langzeitarbeitslose, die wieder ins Berufsleben integriert werden sollen. Hier darf auch weniger gezahlt werden.
• Ebenfalls über mehr Geld dürfen sich alle Jugendlichen freuen, die in diesem Jahr eine Ausbildung beginnen. Unabhängig von der Branche hat jeder einen Anspruch auf mindestens 515 Euro Bruttolohn pro Monat im ersten Ausbildungsjahr.
• Die Grenzwerte der sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen sind angehoben worden. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung ist er deutschlandweit von 54.450 Euro auf 56.250 Euro pro Jahr angehoben worden, bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung in Westdeutschland von 80.400 Euro auf 82.800 Euro sowie in Ostdeutschland von 73.800 Euro auf 77.400 Euro.
Bis zu den jeweiligen Grenzwerten müssen Angestellte prozentual zu ihrem Einkommen Beiträge in die jeweiligen Versicherungen abführen.
• Wer im Jahr nicht mehr als 9408 Euro an Einkünften hat, bleibt ab 2020 steuerfrei. Gegenüber 2019 ist der Freibetrag um 240 Euro angehoben worden.
• Wer aus beruflichen Gründen ab dem 1. März 2020 den Wohnort wechselt, kann dann einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen. Dieser beträgt für Ledige pauschal 820 Euro, für Ehepartner oder in eingetragenen Lebenspartnerschaften lebende 1639 Euro.
• Der von den Kindern getrennt lebende Elternteil muss seit dem 1. Januar 2020 mehr Unterhalt bezahlen. Dies gilt von der Geburt bis zur Volljährigkeit und außerdem in der Regel bis zum Ende der Berufsausbildung/des Studiums. So sind es beispielsweise in der Altersgruppe 12 bis 18 Jahre 497 statt bisher 476 Euro im Monat. Von diesem Betrag wird allerdings die Hälfe des Kindergeldes abgezogen. Zudem ist auch der Selbstbehalt des Zahlenden gestiegen, nämlich auf 1.160 Euro bei Erwerbstätigkeit und 960 Euro, wenn keine Erwerbstätigkeit vorliegt.

Mobilität

• Seit Beginn des neuen Jahres gibt es Änderungen in den Regional- und den Typklassen. Wer beispielweise sein Auto in einem Landkreis zugelassen hat, in dem es überdurchschnittlich viele Unfälle gibt und/oder eine Automarke fährt, die oft in Unfälle verwickelt ist, muss sich auf eine deutliche Erhöhung seiner Kfz-Versicherung einstellen.

Rücksicht im Straßenverkehr

• Wer mit dem Auto auf Geh,- Rad- oder Radschnellwegen parkt oder Feuerwehrzufahrten, Behindertenparkplätze oder Stellplätze für E-Autos blockiert, zahlt je nach Dauer und Grad der Behinderung zwischen 55 und 100 Euro. Wer andere gefährdet oder einen Schaden anrichtet, bekommt außerdem zusätzlich einen Punkt.
• Den gleichen Ermessungsspielraum bei der Strafe gibt es auch beim „Halten in zweiter Reihe“.
• Wer innerorts das Tempolimit um 26 bis 30 Kilometer pro Stunde überschreitet, wird mit 100 Euro zur Kasse gebeten und erhält einen Punkt. Gleiches gilt auch für alle, die mit dem Handy am Steuer erwischt werden. Wer innerhalb eines Jahres zweimal 26 bis 30 Kilometer zu schnell in einer Ortschaft geblitzt wird, darf außerdem einen Monat zu Fuß gehen.
• Beim Abbiegen müssen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ihr Tempo auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren. Wer dagegen verstößt, zahlt 70 Euro und kassiert einen Punkt.
• Null-Toleranz dürfen jene Autofahrer erwarten, die im Falle eines Unfalls keine Rettungsgasse bilden. Das kann nicht nur bis 320 Euro Bußgeld kosten, sondern ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat sowie 2 Punkte bewirken.

Gesundheit

• Rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen: Wer einen Termin beim Facharzt braucht, kann jetzt bundesweit die Nummer 116 117 anrufen. Die Servicezentrale hat unter anderem die Aufgabe, binnen vier Wochen einen wohnortnahen Termin bei einem Haus-, Fach-, oder Kinderarzt zu vermitteln. Wichtig: Diese Nummer ist nicht für Notfälle gedacht.
• Wer gesetzlich versichert ist darf sich ab Oktober 2020 über einen erhöhten Festzuschuss seitens der Krankenkassen im Falle eines Zahnersatzes freuen. Dieser ist von 50 auf 60 Prozent der Kosten gestiegen und gilt für die Versorgung mit Brücken, Kronen und Prothesen.
Wer zudem ohne Unterbrechung die regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt im Bonusheft nachweisen kann, bekommt sogar 70 Prozent erstattet, bei einem lückenlosen Nachweis über 10 Jahre sind es sogar 75 Prozent.
• Keine Wahl mehr haben Kinder und Erwachsene, die in Schulen, Kitas, Kindertagespflege oder anderen Gemeinschaftunterkünften aufhalten. Sie müssen, wenn sie neu dazu kommen, ab dem 1. März 2020 einen Impfschutz gegen Masern nachweisen. Für Kinder und Personal, die bereits in einer solchen Einrichtung sind, gibt es eine Frist bis zum 31. Juli 2021. Eltern, die dieser Aufforderung bei ihren Kindern nicht nachkommen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 2.500 Euro rechnen.
• Auch die gesundheitliche Vorsorge ist im digitalen Zeitalter angekommen. Deshalb haben Ärzte jetzt die Möglichkeit, einige geprüfte sogenannte „Medizin-Apps“ auf Rezept verschreiben. Die Kosten trägt bei den gesetzlich Versicherten die jeweilige Krankenkasse.
• Damit jeder Konsument auf einen Blick sehen kann, wie gesund ein Fertiggericht ist, soll 2020 auch in Deutschland der sogenannte „Nutri-Score“ eingeführt werden. Durch fünf Farbabstufungen von „A“ (günstige Nährwerte) bis „E“ (ungünstige Nährwerte) werden hier Transparenz und Vergleichsmöglichkeiten mit ähnlichen Produkten geschaffen. Damit soll eine größere Objektivität und Neutralität erreicht werden.
• Am 20. Mai läuft die Frist für den Verkauf mentholhaltiger Zigaretten aus. Damit werden die Vorgaben der EU-Tabakrichtlinie endgültig umgesetzt.

Sonstiges

• Mit Beginn des neuen Jahres sind alle Stromverbraucher - auch privat - verpflichtet, ein sogenanntes intelligentes Messsystem einbauen zu lassen, wenn sie mehr als 6.000 Kilowattstunden (KWH) im Jahr verbrauchen. Diese Geräte übermitteln Daten an Stromversorger und Netzbetreiber.
• Kein Scherz: Zum 1. April gibt es einen höheren Steuersatz auf Flugtickets. Je nach Strecke müssen die Passagiere damit rund 6 bis 17 Euro mehr ausgeben. Ob das der Umwelt nachhaltig hilft?
• Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wird von den Krankenkassen auf den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) übertragen. Damit soll eine größere Objektivität und Neutralität erreicht werden.
• Wer wissen wollte, wie eine Senioreneinrichtung bei der Prüfung durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) in den verschiedenen Kategorien, wie etwa medizinische Ausstattung, Personal oder Sauberkeit abgeschnitten hat, konnte diese Informationen anhand sogenannter Pflegenoten unter anderem im Internet nachlesen. Diese sind nun ein Auslaufmodell. Ab Mitte 2020 sollen sie durch ein neues System ersetzt werden. Dieses verspricht mehr Detailinformationen und damit auch mehr Transparenz, wenn es darum geht, die Qualität der betreffenden Einrichtung beurteilen zu können.

Urlaub und Brückentage

Auch wenn 2020 ein eher arbeitgeberfreundliches Jahr ist -  einige Feiertage wie etwa "Tag der deutschen Einheit" oder "Allerheiligen" - fallen auf ein Wochenende, so können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit 26 Urlaubstagen insgesamt 56 freie Tage herausholen (der Samstag wird dabei als arbeitsfreier Tag angenommen):

• Ostern: 4.4. bis 13.4. (aus vier Urlaubstagen werden 10 freie Tage)
• Maifertag: 25.4. bis 3.5. (aus vier Urlaubstagen werden 9 freie Tage)
• Christi Himmelfahrt: 16.5. bis 24.5. (aus vier Urlaubstagen werden 9 freie Tage)
• Pfingsten: 21.5. bis 01.06. (aus sechs Urlaubstagen werden 12 freie Tage)
• Weihnachten und Neujahr: 19.12. bis 3.1. (aus acht Urlaubstagen werden 16 freie Tage)

Wichtig: Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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