Aktuelle Corona-Lage
Wer ist betroffen? Ausgangssperren in 27 Landkreisen und Städten!

Foto:  © Alexander Limbach/stock.adobe.com/Symbolbild
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REGION (pm/nf) - In insgesamt 27 bayerischen Landkreisen und Städten gilt ab heute, 9. Dezember 2020, ab 21 Uhr bis 5 Uhr zusätzlich zu den landesweiten Ausgangsbeschränkungen eine Ausgangssperre. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mitgeteilt.

Maßgeblich für diese Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen ist, ob ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) die 7-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat. Die Maßnahmen gelten dann bis zur Aufhebung durch die Kreisverwaltungsbehörde. Herrmann kündigte die strikte Kontrolle der Maßnahmen durch die Bayerische Polizei an. "Wir müssen das Virus in den Griff bekommen. Das wird uns nur gelingen, wenn sich alle an die Regeln halten. Deshalb werden wir das auch konsequent kontrollieren, auch mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei. Insbesondere in den Hotspots gilt: Bleiben Sie daheim!" 

Demnach gilt auf der Grundlage der RKI-Zahlen für  folgende Landkreise und kreisfreien Städte eine Ausgangssperre:

  • Landkreis Altötting
  • Landkreis Coburg
  • Landkreis Erding
  • Landkreis Freyung-Grafenau
  • Landkreis Günzburg
  • Landkreis Hof
  • Landkreis Landshut
  • Landkreis Main-Spessart
  • Landkreis Mühldorf a. Inn
  • Landkreis Neumarkt i. d. Oberpfalz
  • Landkreis Nürnberger Land
  • Landkreis Passau
  • Landkreis Regen
  • Landkreis Traunstein
  • Landkreis Wunsiedel
  • Stadt Augsburg
  • Stadt Fürth
  • Stadt Hof
  • Stadt Kaufbeuren
  • Stadt München
  • Stadt Nürnberg
  • Stadt Passau
  • Stadt Rosenheim
  • Stadt Schwabach

Darüber hinaus haben folgende Kommunen bereits für heute Abend eine Ausgangssperre verfügt:

  • Landkreis Augsburg
  • Stadt Coburg
  • Landkreis Neu-Ulm

Zusätzlich zu den genannten Kommunen gilt ab morgen, 10. Dezember 2020 in folgenden Landkreisen und kreisfreien Städte eine Ausgangssperre:

  • Stadt Landshut
  • Landkreis Straubing-Bogen
  • Landkreis Roth

In den genannten Kommunen ist damit der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. Weitergehende Regelungen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden bleiben hiervon unberührt.

Neben täglichen Presseinformationen wird das Innenministerium ab heute täglich über jene Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern informieren, für die eine Ausgangssperre gilt. Die Übersicht ist künftig täglich ab 17:30 Uhr unter www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/hotspotregionen/ abrufbar.

Die Liste ist ebenso auf der Homepage des bayerischen Gesundheitsministeriums zu finden (www.stmgp.bayern.de).

Aktuelle Informationen gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Innenministeriums (www.instagram.com/baystmi, www.facebook.com/BayStMI/ und www.twitter.com/BayStMI).

Ausgangssperre & Maskenpflicht: Das gilt ab jetzt in Nürnberg!
Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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