Das hat jedoch einen Haken
Corona-Lockerung: Privatfeiern und Kultur in Kneipen erlaubt

Foto: Tobias Hase/dpa-tmn/Symbolbild

MÜNCHEN (dpa/lby) - Die von coronabedingtem Öffnungsverbot getroffenen Wirte von Bars und Tanzlokalen sehen eine kleine Erleichterung: Schankwirtschaften und Diskotheken dürfen ihre Räume für private und kulturelle Veranstaltungen vermieten, wie das Wirtschaftsministerium in München den Hotel- und Gaststättenverband Dehoga informiert hat. Das gilt auch für Livemusik und Konzerte. Allerdings liegt der Teufel im Detail: Nicht jede Form von Livemusik ist laut ministeriellem Schreiben eine kulturelle Veranstaltung. Reine «Musikbegleitung in der Gastronomie» ist nicht erlaubt.

«Zu berücksichtigen sind hierbei insbesondere Zweck (besonderer Anlass), Organisationsgrad und Programm bzw. der geplante Ablauf, insbesondere auch, ob ein besonderer Eintritt verlangt wird und ob eine Bestuhlung vorhanden ist», wird in dem Schreiben erläutert. «Jedenfalls reicht eine musikalische Untermalung eines Barbetriebs nicht aus.»

Die Staatskanzlei betonte im Anschluss, dass das weder eine generelle Öffnung von Bars und Clubs noch eine neue Lockerung der Corona-Vorschriften bedeute.

Der Gastronomieverband begrüßte das Schreiben des Wirtschaftsministeriums: «Auch wenn es noch keine generelle Öffnungsperspektive für Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken gibt, gibt es seit heute auf unser Bestreben hin zumindest einen Silberstreif am Horizont», sagte Landesgeschäftsführer Thomas Geppert.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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