Dränglern drohen Geldstrafen und Fahrverbot

Zu dichtes Auffahren kann richtig teuer werden. Foto: ADAC

(ampnet/mue) - Wer auf der Autobahn zu dicht auffährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 400 Euro Geldbuße, zwei Punkte und ein Fahrverbot von drei Monaten nach sich ziehen kann.


Zu geringer Sicherheitsabstand ist einer der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle auf Autobahnen. Daher überwacht die Polizei den richtigen Abstand auch mit Videoaufzeichnungen. Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass Autofahrer auch dann halten können, wenn der Vordermann plötzlich bremst, erläutert der ADAC. Dies ist nach der Rechtsprechung dann eingehalten, wenn der halbe Tachowert als Abstand nicht unterschritten wird. Tipp: Ist der Vordermann an einem Leitpfosten vorbeigefahren, zählt man zwei Sekunden. Hat das eigene Fahrzeug diesen Leitpfosten danach erreicht, ist der Abstand korrekt.

Nur ein gefährdender Abstand wird von Amts wegen verfolgt. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch nicht gegeben, wenn der Abstand nur kurzzeitig (vorübergehend) unterschritten wird. Fährt jemand allerdings extrem dicht auf, kommt eine Ahndung als Straftat (hier: Nötigung) in Betracht. Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nur wenige Meter und wird dessen Fahrer mit Lichthupe über eine längere Strecke hinweg bedrängt, ermitteln die Behörden strafrechtlich gegen den Drängler. Neben einer hohen Geldstrafe hat er zusätzlich ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis zu erwarten.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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