Abgesagtes Open-Air-Konzert wird nicht wiederholt
Hofer Oberbürgermeisterin: Schwere Vorwürfe gegen Xavier Naidoo

Xavier Naidoo beim Finale der RTL-Castingshow «Deutschland sucht den Superstar 2019».  | Foto: Henning Kaiser/dpa
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HOF (pm/nf) - Das eigentlich für den 14. August 2020 auf dem Hofer Volksfestplatz geplante Open-Air-Konzert von Xavier Naidoo ist abgesagt. Das Konzert darf aufgrund der Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern nicht stattfinden, es kann nicht verlegt werden und es wird keinen Ersatztermin geben – nicht nur wegen Corona. 

In einer Pressemmitteilung informiert die Stadt Hof, man habe sich bereits im Vorfeld entschlossen, dass es für das Xavier Naidoo-Konzert keinen Ausweichtermin geben wird. Als Begründung sagte Oberbürgermeisterin Eva Döhla: ,,Die Aussagen des Künstlers auch außerhalb seines künstlerischen Engagements sind umstritten und haben aus meiner Sicht an Deutlichkeit gewonnen." Zwar gelte es grundsätzlich, andere Meinungen zu akzeptieren und Meinungsvielfalt zu wertschätzen. ,,Doch wir distanzieren uns kategorisch von jedem, der Ressentiments befeuert, antisemitisches oder homophobes Gedankengut verbreitet oder Verschwörungstheoretikern nahesteht und sich von Extremisten vereinnahmen lässt. Denn Hass ist keine Meinung."

Gekaufte Karten können bei den jeweiligen Verkaufsstellen oder Online-Ticketportalen, bei denen die Tickets erworben wurden, zurückgegeben werden. Für Karten, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden, gilt die gesetzliche Gutscheinregelung nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht. Demnach ist der Veranstalter berechtigt, dem Inhaber einer Karte einen Gutschein zu überreichen anstelle den Kaufpreis zu erstatten. Der Gutschein ist bis 31.12.2021 gültig. Falls der Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst wird, kann der Käufer auch die Barauszahlung des Gutscheinwerts verlangen. Berechtigten Ansprüchen (sogenannte Härtefälle) auf die sofortige Rückzahlung kann der Ticketkäufer direkt beim Veranstaltungsservice Bamberg anmelden, aber nur unter der Voraussetzung, wenn das Ticket gegen einen Veranstaltungsgutschein umgetauscht wurde.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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