Bayern will mehr Pandemie-Rechte
Holetschek kritisiert Pläne für künftige Corona-Regeln

Klaus Holetschek (CSU), Gesundheitsminister von Bayern.  | Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
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MÜNCHEN (dpa/lby) - Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat die Pläne der Bundesregierung für die neuen Corona-Regeln nach dem 19. März als unzureichend kritisiert und Nachbesserungen verlangt. Die weitere Entwicklung bei Corona sei derzeit nicht absehbar - dem werde der Gesetzentwurf nicht gerecht, sagte Holetschek am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in München. «Der Bund muss seinen Gesetzentwurf dringend nachbessern und den Ländern mehr Werkzeuge an die Hand geben, damit wir im Herbst nicht womöglich sehenden Auges erneut in schwierige Situationen hineinlaufen.»

Nach dem Gesetzentwurf, auf den sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verständigt haben, sollen am 19. März wie geplant alle tiefgreifenden Corona-Beschränklungen entfallen. Allgemeine Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr oder auch Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen aber möglich bleiben. Zudem sollen Landesparlamente, wenn sie die «konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage» feststellen, weitere Auflagen beschließen dürfen.

«Leider macht sich der Bund bei der Frage nach den künftig möglichen Schutzmaßnahmen einen schlanken Fuß und lässt die Länder im Regen stehen», sagte Holetschek. «Es ist unabdingbar, dass den Ländern auch nach dem 19. März ein funktionierender Notfallkoffer erhalten bleibt. Es muss klar sein, welche Maßnahmen in einer sich zuspitzenden Situation einheitlich möglich sind. Das ist nicht der Fall.»

Das vorgesehene Verfahren in den Landtagen erschwere es den Ländern, schnell auf gefährliche Entwicklungen zu reagieren und eventuell notwendige Hotspot-Regelungen zu erlassen, sagte er. Der Bund müsse auch klar benennen, auf welcher validen Zahlenbasis das geschehen solle. «Außerdem gilt: Wenn eine Überlastung der stationären Krankenhauskapazitäten droht, müssen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden können, um dies zu verhindern. Dann müssen zum Beispiel auch Kontaktbeschränkungen unmittelbar möglich sein.» Nach der geplanten Neufassung des Gesetzes wäre dies ausgeschlossen.

Grundsätzlich richtig und wichtig nannte Holetschek die Möglichkeit zur Aufrechterhaltung von Testpflichten zum Beispiel in Einrichtungen im Gesundheitswesen und an den Schulen. «Dass aber ausgerechnet die Kitas hiervon ausgenommen sein sollen, ist nicht nachvollziehbar.»

Pandemie-Recht diene zur Gefahrenabwehr, und bei Gesundheit und Leben habe der Staat nicht nur eine Schutzmöglichkeit, sondern eine Schutzpflicht, sagte Holetschek. «Es ist nicht nachvollziehbar, dass den Ländern hier die erforderlichen Befugnisse vorenthalten werden sollen.» Mit Blick auf den Krieg in der Ukraine fügte er hinzu: «Wir sind immer noch weit entfernt von einem Freedom-Day, von dem ich immer wieder höre. Diesen wünsche ich allen Menschen in der Ukraine heute und sofort. Für die Lage der Pandemie ist er nicht geeignet.»

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Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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