Corona-Schultests ++ Corona-Quarantäne fällt
Kinder werden ab Mai nicht mehr in der Schule getestet

Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

MÜNCHEN (dpa/nf) - Bayern fährt seinen Kampf gegen die Corona-Pandemie praktisch auf Null zurück. «Wir haben kaum noch Maßnahmen», sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung. In dieser hatte die Staatsregierung beschlossen, die regelmäßigen Tests für Kinder und Jugendliche in Schulen und Kindergärten vom 1. Mai an fallen zu lassen.

«Generelle Testungen in den Schulen und in den Kindertageseinrichtungen werden eingestellt», teilte die Staatsregierung mit. Bisher werden Kinder von der 1. bis 6. Jahrgangsstufe sowie in Förderschulen zwei Mal wöchentlich einem PCR-Pooltest unterzogen, zusätzlich am Montagmorgen einem Selbsttest.

Alle anderen Schülerinnen und Schüler testen sich bisher im Klassenzimmer drei Mal wöchentlich mittels eines Schnelltests. Die Neuerung soll parallel zur bundesweit vorgesehenen Änderung der Quarantäneregelungen starten. Kindertagesstätten können auf freiwilliger Basis PCR-Pooltests bis Ende August weiterführen. Die Maskenpflicht an den Schulen ist bereits weitgehend aufgehoben worden.

«Es macht ja auch keinen Sinn, Testungen weiterzuführen, wenn Isolationsregelungen aufgehoben werden», sagte Holetschek. Von 1. Mai an soll die Isolation nach einem positiven Coronatest nach einem Beschluss der Gesundheitsminister vom Montag nur noch auf freiwilliger Basis erfolgen und nur noch fünf statt bisher in der Regel zehn Tage dauern. Holetschek kündigte unabhängig davon für die nächsten Tage eine Expertenrunde an, in der Maßnahmen für den Herbst erörtert werden sollen.

Der bayerische Gesundheitsminister trat dafür ein, in der Debatte um eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland die Suche nach einem Kompromiss nicht aufzugeben - selbst dann nicht, wenn es in dieser Woche im Bundestag zu keiner Einigung kommen sollte. «Ich würde mir wirklich wünschen, dass man noch einmal Versuche unternimmt, einen Kompromiss zu finden», sagte Holetschek. Mit Blick auf den nächsten Herbst, wenn das Infektionsgeschehen absehbar wieder stärker werde, sei das notwendig. Die gegenwärtige Debatte komme einem «Scheitern einer Impfpflicht mit Ansage» gleich, bemängelte er.

Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, müsse Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) prüfen, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialbereich noch durchsetzbar ist, sagte Holetschek. «Diese Frage muss Karl Lauterbach dann beantworten», sagte er.

Neuregelungen im Detail

  • Das Testkonzept an Schulen und Kindergärten wird in Bayern ab dem 1. Mai 2022 neu ausgerichtet. Generelle Testungen an den Schulen und in der Kindertagesbetreuung werden eingestellt. Damit wird den geplanten neuen Isolations- und Quarantäneempfehlungen des Bundes Rechnung getragen und der erwartete Rückgang der Infektionszahlen – begründet durch das Ausklingen der Erkrankungssaison für Atemwegserreger und durch die Überschreitung des Höhepunktes der Omikron-Welle – berücksichtigt. Gleichzeitig wird die Eigenverantwortung des Personals, der Schülerinnen und Schüler sowie der Familien der jüngeren Schul- und Kita-Kinder gestärkt.
  • Bis zum 30. April 2022 wird das derzeitige Testkonzept an den Schulen und in der Kindertagesbetreuung beibehalten. Somit kann den bei kälterem Wetter noch häufig bestehenden Übertragungsgelegenheiten in Innenräumen und den erfahrungsgemäß höheren Infektionszahlen unter den Schülerinnen und Schülern nach den Osterferien wirksam begegnet werden. Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen besteht darüber hinaus bis zum 31.08.2022 die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Kita-Kinder mittels PCR-Pooltestungen entsprechen der Laufzeit der Förderrichtlinie des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zu testen.
  • Der Ministerrat hat die Anhebung des Förderhöchstbetrags in der Bayerischen Härtefallhilfe auf bis zu 250.000 Euro beschlossen. Die Förderhöchstgrenze von 100.000 Euro wird für den Regelfall beibehalten. Zukünftig sind aber in begründeten Einzelfällen auch darüber hinausgehende Förderungen möglich.
  • Mit der Anhebung des Höchstbetrags wird auf die Verlängerung des Förderzeitraums der Härtefallhilfe von anfangs acht auf inzwischen 20 Monate reagiert, da sich bei vielen Unternehmen entsprechend auch der Förderbedarf erhöht hat. Relevant ist die Anhebung insbesondere für den Teil der bayerischen Schweinehalter, der mangels Nachweises eines ausschließlich coronabedingten Umsatzrückgangs von der Überbrückungshilfe des Bundes ausgeschlossen ist. Auf Grundlage einer vom Freistaat mit dem Bund ausgehandelten Kompromisslösung können diese Schweinehalter im Rahmen der Bayerischen Härtefallhilfe gefördert werden und jetzt auch von der erhöhten Förderhöchstgrenze profitieren.

Die Bayerische Härtefallhilfe ermöglicht den Ausgleich Corona-bedingter Einbußen von Unternehmen und Selbständigen, die keinen Anspruch auf andere staatliche Förderprogramme haben. Die Förderkonditionen orientieren sich an der Überbrückungshilfe und ermöglichen die Erstattung von bis zu 100% der betrieblichen Fixkosten. Fördermittel werden dabei je zur Hälfte von Bayern und dem Bund getragen.

Ab ersten Mai nur noch freiwillig in Corona-Quarantäne

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich am Montag darauf verständigt, dass Corona-Infizierte und Kontaktpersonen ab dem 1. Mai in der Regel nur noch freiwillig und für kürzere Zeit in Isolierung oder Quarantäne müssen. Infizierten wird demnach künftig nur noch «dringend empfohlen», sich für fünf Tage zu isolieren und Kontakte zu meiden - für Kontaktpersonen von Infizierten soll es entsprechend gelten. Eine Anordnung des Gesundheitsamts fällt weg. Strengere Vorgaben sollen aber noch für Beschäftigte in Gesundheitswesen und Pflege bleiben, die sich infiziert haben.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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