Stau: Rettungsgasse bleibt Pflicht

Eine mustergültige Rettungsgasse. Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC
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(ampnet) - Immer wieder verlieren Einsatzkräfte bei der Anfahrt zu einem Unfallort wertvolle Zeit, weil die Autofahrer keine bzw. keine ausreichende Rettungsgasse bilden.


Oft wissen die Verkehrsteilnehmer nicht, dass sie gesetzlich zur Bildung der Rettungsgasse verpflichtet sind. Auch die Bestimmungen, wie der rettende Weg frei gemacht werden muss, sind meist unbekannt. Der ADAC will deshalb die Bundesländer für gemeinsame Aktivitäten gewinnen, mit denen das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer für die Rettungsgasse geschärft wird und empfiehlt, das Thema und die Bedeutung eines wirkungsvollen Rettungswesens noch intensiver in die Fahrausbildung einzubinden. Auch sollte darüber nachgedacht werden, die regulatorischen Bedingungen zur Bildung einer Rettungsgasse zu vereinfachen. So könnte auch auf den deutschen Autobahnen die Rettungsgasse grundsätzlich rechts von der linken Fahrspur gebildet werden – unabhängig von der Zahl der Fahrspuren. Und auch der ADAC selbst will einen Beitrag leisten: So werden nach und nach alle ADAC-Straßenwachtfahrzeuge mit Aufklebern an der Heckscheibe bestückt, die auf die Bildung einer Rettungsgasse hinweisen. Weiter stellt der Club seinen Mitgliedern über die ADAC-Geschäftsstellen kostenlose Informationen sowie Aufkleber für das eigene Fahrzeug zur Verfügung und informiert umfassend über Clubzeitschrift und Internet.

Die „Rettungsgasse“ ist im Juli 2015 Schwerpunktthema des ADAC im Rahmen seiner Verkehrssicherheitsaktion „2015 – ja sicher!“. Ziel der Aktion ist es, das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers zu stärken und somit die Verkehrssicherheit in Deutschland weiter zu verbessern.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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