Landesverband zu Hallensport-Verbot: ,,Falsches Signal"
UPDATE 5: Bayern verbietet ab Freitag wegen Corona-Krise Indoor-Sport

Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/Archivbild
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UPDATE: 13. November 2020, 15.30 Uhr

Scharfe Kritik an der Maßnahme

MÜNCHEN (dpa/lby) - Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) hat das Verbot des Hallensports in Bayern scharf kritisiert. «Diese Entscheidung ist aus unserer Sicht eine kurzfristige Maßnahme ohne Ziel und ein falsches Signal in dieser schwierigen Zeit. Wir haben für diese überhastete Maßnahme kein Verständnis - die Volksseele unserer Sportlerinnen und Sportler, Sportvereine und Sportfachverbände brodelt», erklärte BLSV-Präsident Jörg Ammon am Freitag.

Die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler habe für den Verband nach wie vor oberste Priorität. «Dennoch sollte die Bayerische Staatsregierung diese Entscheidung dringend überdenken», empfahl Ammon. Der BLSV wurde nach eigenen Angaben von dem Beschluss Donnerstagnacht «überraschend und ohne Vorbereitung» getroffen.

Die Staatsregierung hat beschlossen, dass wegen der Corona-Krise von Freitag an so gut wie alle Indoor-Sportstätten in Bayern geschlossen bleiben. Nur Schul- und Profisport bleiben im November in Innenräumen erlaubt.

Hintergrund für die Neuregelung ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Dieser hatte unter Verweis auf das Gleichheitsprinzip am Donnerstag die bisherige Schließung von Fitnessstudios aufgehoben, weil auf der anderen Seite sonstige Sportstätten für Individualsport geöffnet seien. Daraufhin verschärfte die Staatsregierung die Corona-Beschränkungen und verbietet nun den Indoor-Sport.

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UPDATE4: 13. November 2020, 15.21 Uhr

MÜNCHEN (dpa/lby) - Der Bayerische Tennis-Verband (BTV) hat das Hallensport-Verbot im Freistaat als «undifferenzierte Maßnahme» bewertet. «Die Kurzfristigkeit der Maßnahme ist nicht nachvollziehbar und sorgt zu Recht für enormen Unmut an der Basis», heißt es am Freitag in einem Schreiben von BTV-Präsident Helmut Schmidbauer. «Die ehrenamtlich tätigen Funktionäre in den Tennisvereinen werden durch solche Maßnahmen noch stärker an Belastungs- und Motivationsgrenzen geführt.»

Die Staatsregierung hatte Donnerstagnacht verkündet, dass wegen der Corona-Krise von Freitag an so gut wie alle Indoor-Sportstätten in Bayern geschlossen bleiben. Hintergrund für diese Neuregelung ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Dieser hatte unter Verweis auf das Gleichheitsprinzip die bisherige Schließung von Fitnessstudios aufgehoben, weil auf der anderen Seite sonstige Sportstätten für Individualsport geöffnet seien.

«Es handelt sich in unseren Augen um eine undifferenzierte Maßnahme aufgrund eines ungewünschten Gerichtsurteils», kritisierte Schmidbauer. «Tennishallen müssen schließen, damit auch die Fitnessstudios geschlossen bleiben!? Ein Einzel-Tennisspiel in einer belüfteten Halle bei Einhaltung der Abstandsregeln stellt kein Risiko dar und ist mit der Aktivität zahlreicher Personen in einem Fitnessstudio nicht vergleichbar.»

Schmidbauer forderte von der Bayerischen Staatsregierung, «dass nicht alle Sportarten wegen eines einzelnen in Mithaftung genommen werden, sondern in der Beurteilung eine differenzierte Vorgehensweise nach den Kriterien des Infektionsschutzes erfolgt».

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UPDATE: 13. November 2020
Schulze: Debatte über Freizeitsport zu Corona-Zeiten nötig

München (dpa/lby) - Nach dem über Nacht verhängten generellen Verbot von Freizeitsport in der Halle in Bayern hat die Grünen-Fraktion im Landtag eine generelle Debatte über Freizeitsport zu Corona-Zeiten angemahnt. «Ich persönlich glaube, wir müssen uns schon noch mal darüber unterhalten, wie können wir denn aus gesundheitlichen Gesichtspunkten Bürgerinnen und Bürgern trotzdem ermöglichen, ihren Sport zu treiben», sagte Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Grünen, im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk (Bayern 2).

Die Staatsregierung hatte am späten Donnerstagabend ein Verbot für alle Hallen-Sportarten erlassen, die bisher noch erlaubt waren. Darunter fallen u.a. Tennis und Badminton. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, der der Klage eines Fitnessstudio-Betreibers stattgegeben hatte. Der Betreiber hatte auf Gleichbehandlung gepocht.

Im November sei jeder dazu aufgerufen, Corona-Infektionen zu vermeiden. «Daran müssen wir alle gemeinsam arbeiten.» Aber danach müsse man darüber nachdenken, wie Sport wieder möglich sein könne. Da bin ich auf die weitere Debatte im Bayerischen Landtag gespannt», sagte Schulze.

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UPDATE: 13. November 2020, 11 Uhr
Verbände beraten über Verbot von Indoor-Sport in Bayern

MÜNCHEN (dpa/lby) - Nach dem Verbot des Indoor-Sports in Bayern beraten die Verbände über die Folgen der Entscheidung. Wie der Bayerische Tennis-Verband mitteilte, befindet man sich «in Abstimmung mit anderen Interessenvertretern des bayerischen und nationalen Sports über die weitere Vorgehensweise in dieser Angelegenheit.»

Die Staatsregierung hat beschlossen, dass wegen der Corona-Krise von Freitag an so gut wie alle Indoor-Sportstätten in Bayern geschlossen bleiben. Nur Schul- und Profisport bleiben im November in Innenräumen erlaubt. Hintergrund für die Neuregelung ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Dieser hatte unter Verweis auf das Gleichheitsprinzip am Donnerstag die bisherige Schließung von Fitnessstudios aufgehoben, weil auf der anderen Seite sonstige Sportstätten für Individualsport geöffnet seien. Daraufhin verschärfte die Staatsregierung die Corona-Beschränkungen und verbietet nun den Indoor-Sport.
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UPDATE: 13. November 2020

MÜNCHEN (dpa/lby/nf) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat gestern (Donnerstag, 12.11.2020) in einem Eilverfahren, welches durch den Inhaber eines Fitness-Studios geführt worden ist, entschieden, dass die vollständige Schließung von Fitness-Studios aus Gleichbehandlungsgründen rechtlich nicht zulässig ist. Wie der VGH zutreffend festgestellt hat, kann auch in Fitness-Studios – wie auch in anderen Sportanlagen und Tanzschulen – grundsätzlich Individualsport betrieben werden. Diese Entscheidung des VGH hat die Bayerische Staatsregierung zum Anlass genommen, die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ohne jede Vorlaufzeit mit Wirkung zum Freitag, 13. November, dahingehend zu ändern, dass der (Individual-)Sport nur noch im Freien zulässig ist. Jede Indoor-Sportausübung ist ab sofort untersagt –  einzig Schul- und Profisport bleiben im November in Innenräumen erlaubt.

«Die Staatsregierung zieht damit eine Entscheidung vor, die Bayern bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag ohnehin vorgeschlagen hätte», sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstagabend der Deutschen Presse-Agentur in München.

Ob dies bedeutet, dass die übrigen Bundesländer in der kommenden Woche in dem Punkt nachziehen, ist aber offen. In jedem Fall dürfte das bayerische Verbot bei der Videoschalte der Länderchefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) für viele Diskussionen sorgen.

«Die Staatsregierung respektiert selbstverständlich den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und seine Begründung. Deshalb wird sie durch eine sofortige Verordnungsänderung die vom BayVGH geforderte Gleichbehandlung von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten dadurch herstellen, dass mit Wirkung zum Freitag, 13. November, in Bayern sämtliche Indoor-Sportstätten geschlossen werden», sagte Holetschek. Die leider steigende Infektionslage in Bayern zwinge zu weiteren Maßnahmen, um das Geschehen in den Griff zu bekommen. «Der Infektionsschutz und die Gesundheit unserer Bürger haben absoluten Vorrang.»

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MÜNCHEN (dpa/lby) - Die Schließung von Fitnessstudios verstößt nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das Gericht gab am Donnerstag einem Eilantrag des Inhabers eines Fitnessstudios zum Teil statt und setzte die Regelung in der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung außer Vollzug. Der Betrieb von Fitnessstudios ist darin vollständig untersagt.

Der Senat ging in seiner Entscheidung davon aus, dass Inhaber von Fitnessstudios durch diese Regelung benachteiligt würden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei, teilte ein Justizsprecher mit. Allerdings dürfe der Betrieb von Fitnessstudios dennoch stark eingeschränkt werden.

Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/Archivbild
Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag.   | Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
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Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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