Bis auf Weiteres
Vermieter dürfen Kabel-TV noch abrechnen

Der Eingangsbereich zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Foto: Uli Deck/dpa
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KARLSRUHE (dpa/mue) - Mieter müssen es noch eine Weile hinnehmen, dass Vermieter sie für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses an einen kostenpflichtigen Breitband-Kabelanschluss binden – und die Kosten dafür abrechnen.


Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass das nicht gegen das Telekommunikationsgesetz verstößt. Die Auswirkungen des Urteils sind aber von kurzer Dauer: Zum 1. Dezember 2021 tritt ein Gesetz in Kraft, das diese Praxis verbietet. Bis Ende Juni 2024 gibt es demnach zwar noch eine Übergangsfrist, danach bekommen jedoch alle Mieter die Wahlfreiheit – und das so genannte Nebenkostenprivileg ist endgültig Geschichte.


Über einen Breitband-Kabelanschluss werden Fernseh- und Hörfunkprogramme übertragen, er kann allerdings auch für andere Dienste wie Telefonate und Internet genutzt werden.
 Die Wettbewerbszentrale war der Meinung, dass die Abrechnung über Betriebskosten bislang schon gegen geltendes Recht verstößt. Wenn Mieter für einen Anschluss zahlen, den sie möglicherweise gar nicht nutzen oder nicht wollen, seien auch Anbieter alternativer Übertragungswege wie etwa Streamingdienste im Nachteil.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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