Teil-Impfpflicht für Pflegekräfte
Welche Konsequenzen Ungeimpften Beschäftigten jetzt drohen könnten!

Ab Mittwoch gilt eine Impfpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen.  | Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
  • Ab Mittwoch gilt eine Impfpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen.
  • Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
  • hochgeladen von Nicole Fuchsbauer

BERLIN/MÜNCHEN (dpa) - Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mittwoch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Pflegeberufen.

Bis Dienstag hatten sie Zeit, Impf- oder Genesenennachweise vorzulegen - oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Ungeimpften Beschäftigten im Gesundheitssektor könnten nun Konsequenzen drohen. Die Ämter dürfen Bußgelder, Tätigkeits- und Betretungsverbote verhängen.

Doch die Umsetzung der Teil-Impfpflicht wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In einigen Teilen Deutschlands sollen die Gesundheitsämter genau prüfen, ob die Menschen in Heimen und Krankenhäusern noch versorgt werden können, wenn ungeimpfte Beschäftigte ein Betretungsverbot bekommen.

Weiter soll künftig ein geringerer Corona-Arbeitsschutz gelten. Dazu wollte das Kabinett am Mittwoch eine Verordnung des Sozialministeriums beschließen. Demnach sollen Arbeitgeber weitgehend selbst bestimmen können, wie sie das Risiko einschätzen und welche Auflagen im Betrieb noch gelten sollen. Am Donnerstag sollte im Bundestag außerdem erstmals über Anträge zu einer allgemeinen Impfpflicht diskutiert werden.

In Bayern nur schrittweise

Auch in Bayern gilt von Mittwoch an die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen - sie wird aber nur langsam und schrittweise um- und durchgesetzt. So sieht es das Konzept vor, das Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) nach dem Streit über die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zuletzt erarbeitet hatte. In letzter Konsequenz sollen Beschäftigten, die sich weiterhin nicht impfen lassen wollen, erst ungefähr ab Sommer Betretungsverbote drohen. Bei Neueinstellungen gilt die Impfpflicht dagegen ab sofort unmittelbar: Hier müssen die Bewerber nunmehr direkt einen Corona-Immunitätsnachweis vorlegen.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte Anfang Februar Kritik auf sich gezogen, als er gesagt hatte, die neue einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht zunächst «de facto» aussetzen zu wollen. Später betonte er: «Wir bleiben natürlich rechtstreu.» In der Praxis wird es in Bayern allerdings nun tatsächlich längere Übergangsfristen geben.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

Webseite von Nicole Fuchsbauer
Nicole Fuchsbauer auf Facebook
Nicole Fuchsbauer auf Instagram
Nicole Fuchsbauer auf X (vormals Twitter)
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

25 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.