EM-Fieber: Was dürfen Fans beim Autokorso und was nicht?

Wer sich während der Fahrt aus Fenstern lehnt oder aus dem Schiebedach Fahnen schwenkt riskiert den Versicherungsschutz. | Foto: ©Picture-Factory/Fotolia.com
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Fußball-Europameisterschaft 2016 - Verhaltenstipps der Polizei bei Jubelfeiern mit Autokorsos

REGION (nf/ots) - Das sportliche Warten hat bald ein Ende. Am kommenden Freitag, 10. Juni 2016, beginnt sie, die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich. Gleich am Sonntag spielt die deutsche Mannschaft gegen die Ukraine. Sollte unsere Mannschaft gewinnen, werden die ersten Fans ihre Runden mit dem mehr oder weniger geschmückten Auto drehen um kräftig zu jubeln. Doch was ist eigentlich erlaubt und was nicht? Muss man einen Autokorso anmelden?

Damit zwischen Fußball-Begeisterten und weniger am Fußball Interessierten ein entsprechendes Fairplay herrscht, gibt die mittelfränkische Polizei einige Tipps zum Verhalten bei Jubelfeiern mit anschließendem spontanem Autokorso.

Damit die Fans sicher bei Ehrenrunden mit dem Auto unterwegs sind, sollten folgende Punkte beachtet werden:

- Kein Alkohol oder Drogen am Steuer!
- Nicht aus dem Fenster lehnen!

Wer sich während der Fahrt aus dem Fenster oder Schiebedach lehnt, um besser die großen Fahnen schwingen zu können, sich auf Karosserieteile wie z. B. die Motorhaube setzt oder bei offenen Cabrios auf das Heckteil, gefährdet nicht nur seine Gesundheit, sondern im Falle eines Unfalls auch seine Versicherungsansprüche. Im Übrigen ist für die ordnungsgemäße Besetzung des Fahrzeuges der Fahrzeugführer verantwortlich.

- Kein Fahnenschwenken zur Seite!
Dadurch können Fußgänger zu Schaden kommen oder auch der Fahnenschwenker selbst, wenn er z. B. einen Mast (Laterne, Verkehrszeichen usw.) übersieht oder der Oberleitung der Straßenbahn zu nahe kommt.

- Keine Beeinträchtigung des Sichtfeldes des Fahrers!
Die freie Sicht des Fahrers muss vorhanden sein und darf nicht durch Fahnen, Schals usw. beeinträchtigt sein.

- Autokorsos bedürfen grundsätzlich einer Erlaubnis - die Polizei ist weisungsbefugt!
Ein Autokorso jubelnder Fußballfans ist von Rechts wegen eine übermäßige Straßennutzung und bedarf der Erlaubnis der Verkehrsbehörde. Ist die Verkehrsbehörde vor Ort nicht vertreten, trifft die Polizei die notwendigen Maßnahmen und legt die erforderlichen Auflagen fest. Sie könnte den Korso sogar auflösen.

- Rote Ampeln sind tabu - Autokorsos haben keine Vorfahrt!
Bei aller Freude gelten weiterhin die Regeln des Straßenverkehrs und der gegenseitigen Rücksichtnahme auf unbeteiligte Verkehrsteilnehmer. Auch bei Schrittgeschwindigkeit und in Feierlaune müssen die Verkehrsregeln eingehalten werden. Ein Autokorso hat nicht automatisch Vorfahrt und ist auch an roten Ampeln wartepflichtig! Wenn schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, Fahnen usw. einholen und anschnallen.

Die mittelfränkische Polizei will kein Spielverderber sein, wird aber bei ,,gefährlichem Spiel" die rote Karte zeigen und bei Gefährdungen, groben Verkehrsverstößen oder Straftaten konsequent einschreiten und für einen geordneten Ablauf von Autokorsos sorgen.

Alle Fans werden um Fairplay gebeten, sich an die Verkehrsregeln zu halten und den Weisungen der Polizei Folge zu leisten. Nur so ist Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitbürger gewährleistet und Ihre Feierlaune wird nicht durch Unfälle getrübt.

Anwohner bittet die Polizei um Verständnis, dass einerseits die Lärmbelästigungen jubelnder Fans nicht gänzlich vermeidbar sein werden und die Feiernden andererseits, dass Autokorsos gerade nachts auch nicht übermäßig lange geduldet werden können.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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