Gefahren beim Spaziergang meiden: Damit aus dem Wintertraum kein Albtraum wird

Ein Spaziergang durch die verschneite Natur macht Spaß, wenn einige Regeln beachtet werden. Vor allem sollten Spaziergänger auf den Wegen bleiben. | Foto: Nicole Fuchsbauer
  • Ein Spaziergang durch die verschneite Natur macht Spaß, wenn einige Regeln beachtet werden. Vor allem sollten Spaziergänger auf den Wegen bleiben.
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REGION (pm/nf) - Auch zur Winterzeit bleiben Frankens Wälder für jedermann frei zugänglich. Aber mehr als zu anderen Jahreszeiten gilt, dass der Wald Unfallgefahren birgt und sein Betreten daher mit Risiken verbunden ist. Vorsicht schützt vor unschönen Erlebnissen.

• Betreten auf eigene Gefahr: Niemand haftet in der Regel bei Unfällen aufgrund „waldtypischer Gefahren“ – auch der Waldbesitzer nicht.
• Bei Winterwetter gilt noch mehr als sonst: Aufmerksam sein und die ausgewiesenen Waldwege niemals verlassen.

Gerade zur kalten Jahreszeit gehen die Menschen besonders gerne in den Wald, vor allem wenn er märchenhaft verschneit ist. Bei aller Romantik darf aber nicht vergessen werden: Im Winter passieren wegen der oft verschneiten Baumwipfel und vereisten Böden besonders viele Unfälle. Umstürzende Bäume, abbrechende Äste und Zweige, spiegelglatte Wege: im Winter ist mit allem zu rechnen. Vor- und Weitsicht ist während des Spaziergangs daher dringend anzuraten. Noch mehr als zu anderen Jahreszeiten gilt, unbedingt auf den ausgewiesenen Wegen zu bleiben und nicht quer durch den Waldbestand zu laufen. Darüber hinaus sollten Waldbesucher einige Dinge hinsichtlich der Rechtslage wissen.

Betreten auf eigene Gefahr!

Ganz wichtig: Die Waldbesitzer haften in den allermeisten Fällen nicht, der Besucher betritt und nutzt den Wald in der Regel auf eigene Gefahr. Dies hat ein Urteil des Bundesgerichtshofes zur sogenannten Verkehrssicherungspflicht auf Waldwegen im Jahr 2012 bestätigt: Die Waldbesitzer haften nur für „atypische“ Gefahren im Wald, das heißt nur für die Schäden, die nicht durch die Natur des Waldes verursacht werden. Der Großteil der Unfallursachen im Wald ist dagegen „waldtypisch“ und der Waldeigentümer braucht deshalb für diese Fälle nicht einzustehen. Beispiele hierfür sind Äste, die nach einem Schneefall abbrechen, oder Wege, die nasses Laub, Schnee, Eis oder Matsch zur Rutschbahn machen.

Freilich überlassen die Waldbesitzer den Besucher auf ihrem Eigentum nicht dem Schicksal. Sie überprüfen regelmäßig auf freiwilligen Kontrollgängen die Sicherheitslage entlang der Wege, vor allem nach Extremwetterlagen wie heftigem Schneefall oder Sturm. Dabei entfernen sie potenzielle akute Gefahrenquellen wie größere abgeknickte Äste, bevor sie abbrechen.

Aufgrund der Fachkunde der Waldbesitzer schätzt der Präsident des deutschen Dachverbandes AGDW – Die Waldeigentümer die Betretungsgefahren in bewirtschafteten Wäldern geringer ein als in Wäldern, in denen man die Natur sich selbst überlässt.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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