Hinweise oft schon in der Fahrzeug-Bedienungsanleitung
Haben Sie das Urlaubsgepäck richtig verstaut?

Foto: © olga pink / stock.adobe.com

(ampnet/mue) - Urlaub ist trotz Corona wieder möglich. Viele Menschen zieht es auch in diesem Sommer nicht in die Ferne, sie verbringen die Ferien sicherheitshalber in Deutschland.

Dabei ist das eigene Auto das nach wie vor am häufigsten genutzte Verkehrsmittel; doch bei der Frage, was man unbedingt im Urlaub braucht, scheiden sich oft die Geister. Egal, welche Dinge mit sollen, um sicher ans Ziel zu kommen, sind beim Verstauen des Gepäcks ein paar Dinge zu beachten. So gehören schwere und sperrige Gegenstände immer in den Kofferraum: Am besten vor oder direkt auf der Hinterachse. In Kombis dürfen Gepäckstücke nicht über die Höhe der Rückbank hinaus gestapelt werden. Nur mit einem Trenngitter oder Trennnetz im Auto ist höheres Beladen kein Problem. Die Ladungssicherheit regelt die Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es in Paragraph 22: „Die Ladung (…) ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin und her rollen ...“ kann. Das betrifft jdoch nicht nur große Gepäckstücke, denn auch lose Kleinigkeiten – zum Beispiel Handtaschen oder Handys – können sich bei Vollbremsungen auf der Autobahn in Wurfgeschosse verwandeln, die die Insassen verletzen können, warnt die HUK-Coburg. Darum lagern selbst Kleinteile am besten im Handschuh- oder Seitentürfach.

Gewichtsverteilung beachten

Vielen Urlaubern genügt der Stauraum ihres Pkw nicht, weshalb oft eine zusätzliche Dachbox montiert wird. Hier sollte man die zulässige Dachlast ebenso wie die Höchstgeschwindigkeit im Auge behalten – Hinweise darauf finden sich in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs. Gewicht ist aber auch an anderer Stelle ein Thema: Immer öfter wird das eigene Rad mit in den Urlaub genommen. Die meisten Urlauber transportieren es auf einem speziellen Träger für die Anhängerkupplung. Entscheidend ist hier neben der zulässigen Trägerlast auch die Stützlast des Autos. Über beides informiert ebenfalls die jeweilige Betriebserlaubnis. Darin steht auch, wie schnell man fahren darf, wenn man seine Räder Huckepack nimmt. In beiden Fällen ist es auf jeden Fall ratsam, sich auf ein verändertes Fahr(zeug-)verhalten einzustellen.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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