Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Ab dem 26. Juli 2016 haben Versicherte die Möglichkeit, ihren Fall von einem Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale Bayern prüfen zu lassen. | Foto: ©StockPhotoPro/Fotolia.com
  • Ab dem 26. Juli 2016 haben Versicherte die Möglichkeit, ihren Fall von einem Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale Bayern prüfen zu lassen.
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Die Verbraucherzentrale Bayern startet am 26. Juli ein neues Rechtsberatungsangebot

REGION (pm/nf) - Ein Unfall mit Folgen, die Reise kann nicht angetreten werden oder das Haus wird durch ein Unwetter beschädigt: In diesen und ähnlichen Situationen sind Verbraucher froh, wenn sie versichert sind. Doch nicht immer wird der Schaden zügig und unkompliziert reguliert.

„Es kommt vor, dass der Ärger für den Geschädigten erst richtig losgeht, sobald die Schadensmeldung bei der Versicherung eingegangen ist“, sagt Sibylle Miller-Trach, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Um nicht zahlen zu müssen, greifen Versicherungen immer wieder zu Argumenten wie die Police decke den vorliegenden Fall nicht ab oder der Schaden sei zu spät gemeldet worden. Ab sofort stehen Betroffene mit ihren Fragen nicht mehr alleine da. „Unser neues Rechtberatungsangebot ermöglicht es Verbrauchern, sich an uns zu wenden, wenn die eigene Versicherung im Schadensfall nicht oder nicht vollständig zahlt“, informiert die Expertin.

Ab dem 26. Juli 2016 haben Versicherte die Möglichkeit, ihren Fall von einem Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale Bayern prüfen zu lassen. Sollte es erforderlich sein, übernehmen die Juristen zudem die außergerichtliche Rechtsvertretung. Die neue Spezialberatung „Schadensfall Versicherung“ wird in den Beratungsstellen Landshut, München, Nürnberg und Würzburg angeboten. Die persönliche Beratung kostet 40 Euro für eine halbe Stunde. Termine können ab sofort über jede Beratungsstelle in Bayern vereinbart werden. Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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