Wie viele Lippenstifte kann ich unbeschadet essen?

Jede Frau isst durchschnittlich 3,5 Kilogramm Lippenstift - das sind rund 875 Lippenstifte! | Foto: Fotolia
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BEAUTY (nf) - Der Kosmetikmarkt ist ein Milliardengeschäft. In Deutschland geben Frauen jährlich ungefähr 1,47 Milliarden Euro für Lippenstift, Puder, Cremes oder Mascara aus. Dabei stellte sich heraus, das jede Frau durchschnittlich 3,5 Kilogramm Lippenstift isst - das sind rund 875 Lippenstifte! Wer sich diese Menge bewußt macht, stellt sofort die Frage nach den Inhaltsstoffen.

Inhaltsstoffe kosmetischer Produkte, von Cremes über Lippenstifte bis zu Zahncremes, unterliegen einer besonderen Beobachtung und Prüfung, sowohl seitens der Hersteller und Behörden als auch seitens der Konsumenten. Eine erhöhte Verbraucherskepsis äußert sich durch vermehrte Anfragen zu Inhaltsstoffen kosmetischer Produkte auch an haut.de. In einem Interview mit dem Experten Prof. Dr. Ortwin Renn werden die Fragen zu Gefahren, Risiken und Schwellenwerten thematisiert.

Zur Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen durch kosmetische Mittel ist verantwortliches Handeln oberstes Gebot. Hersteller und Aufsichtsbehörden legen dabei strenge Maßstäbe und wissenschaftliche Kriterien an, denn niemand hat Interesse daran, Menschen zu schädigen. In der geltenden Kosmetikverordnung sind deshalb auch zulässige Höchstkonzentrationen für Inhaltsstoffe festgelegt. Bei einigen Stoffgruppen, so zum Beispiel bei Konservierungsmitteln, schrillen mancherorts die „Alarmglocken“, denn aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse werden ihnen zum Beispiel toxische (giftige), krebserzeugende oder hormonelle Wirkungen für den menschlichen Körper zugeschrieben.

Die „Stoffeigenschaft“ ist zwar ein wichtiges Kriterium, kann aber allein nicht zur Bewertung eines tatsächlichen Gefährdungspotenzials herangezogen werden. „Wenn für einen bestimmten Stoff ein Gefährdungspotenzial wissenschaftlich bekannt ist, kommt es bei der Risikobewertung aber immer auch auf die Dosis an. Also vor allem auf die Frage, in welcher Konzentration ist der Stoff in dem Produkt vorhanden und ab welchem „Schwellenwert“ ein tatsächliches Risiko besteht. Ab wann ist eine „Überdosis“ erreicht?“, so Prof. Renn im haut.de-Interview.

Ähnliche notwendige Abwägungsprozesse finden sich auch in anderen Lebensbereichen. Zum Beispiel im Straßenverkehr: mit einer „innerörtlichen“ Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h wird sozusagen ein maximaler Höchstwert festgeschrieben, auch um mögliche Gefährdungspotenziale zu minimieren. Wer hier aus seinem Fahrzeug aber Geschwindigkeiten rausholt, die in ihm stecken („Stoffeigenschaft“) überschreitet den Schwellenwert und greift zur „Überdosis“, handelt also fahrlässig.

Bei sachgemäßem Gebrauch von kosmetischen Produkten besteht kein erkennbares Risiko. Wer also Lippenstift, um ein typisches Beispiel zu nennen, auf den Lippen anwendet (auch über Jahre) und diese eben nicht „tonnenweise“ als Nahrungsmittel verwendet, setzt sich keinem Gesundheitsrisiko aus. „In regelmäßigen Studien untersuchen wir „statistische Risikodaten“, um Gefährdungen zu erkennen. Hinsichtlich kosmetischer Mittel sind aus den statistischen Übersichten keine Gefährdungen für die Gesundheit oder Erkrankungen bekannt, die Anlass zu einem sofortigen Handlungsbedarf gäben“, wie Prof. Renn erklärt. Deshalb rät der Experte zur Besonnenheit in der Kommunikation mit Verbrauchern. „Bei der Abwägung von „Risiken“ sind über die Stoffeigenschaften hinaus weitere Kriterien wie Dosis-Wirkung, Wahrscheinlichkeit einer Schädigung und Exposition, also ob der Stoff überhaupt in den Stoffwechselkreislauf gelangt, zu berücksichtigen. Das Risiko bestimmt den beobachtbaren Schaden, nicht das Gefährdungspotenzial“.

Das komplette Interview mit Prof. Dr. Ortwin Renn lesen Sie auf „haut.de“ unter der Kategorie „Experten geben Rat“: http://www.haut.de/service/expertenrat
Außerdem stellt haut.de eine Datenbank zur Verfügung, in der die Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel („INCI-Nomenklatur“ - International NomenclatureCosmeticIngredients) erläutert werden: http://www.haut.de/service/inci

Die Kooperationspartner von www.haut.de sind:
- Arbeitsgemeinschaft ästhetische Dermatologie und Kosmetologie e. V. (ADK, www.adk-online.org)
- Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ, www.kinderaerzte-im-netz.de)
- Bundesverband Deutscher Kosmetiker/innen e. V. (BDK, www.bdk-kosmverb.de)
- Bundesverband Parfümerien e. V. (www.bvpkw.de)
- Deutscher Allergie- und Asthmabund e. V. (DAAB, www.daab.de)
- DHB - Netzwerk Haushalt - Berufsverband der Haushaltsführenden e.V. (DHB, www.dhb-netzwerk-haushalt.de)
- Kompetenzpartner Schönheitspflege im IKW (www.schönheitspflege.org)
- Kinderumwelt gemeinnützige GmbH der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (www.allum.de)
- VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. (www.verbraucher.org).

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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