Bezirkstagspräsident Bartsch: „Am Ende zahlen Mittelfrankens Umlagezahler die Rechnung“

Bezirkstagspräsident Richard Bartsch: „Am Ende zahlen Mittelfrankens Umlagezahler die Rechnung.“ | Foto: oh
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Kosten für junge unbegleitete Flüchtlinge werden nicht voll erstattet

REGION (pm/nf) - Die Zahl junger Flüchtlinge, die ohne Begleitung aus dem Ausland einreisen, steigt dramatisch und mit ihnen auch die Kosten. Nach der Einreise werden die minderjährigen Flüchtlinge von den Jugendämtern der kreisfreien Städte und Landkreise in Obhut genommen und erhalten Leistungen der Jugendhilfe. Das dafür gesetzlich vorgesehene Abrechnungsverfahren ist komplex: Die Jugendämter schicken ihre Rechnungen zur Kostenerstattung an den Bezirk. Für Flüchtlinge unter 18 Jahren leistet der Freistaat Bayern den Bezirken vollen Kostenersatz.

Keine Zahlungen des Freistaates gibt es hingegen für Jugendhilfeleistungen an unbegleitete Flüchtlinge, wenn diese zwischenzeitlich volljährig geworden sind. Entsprechend dieser Rechtslage enthält der am 10. Dezember beschlossene Bezirkshaushalt für 2016 Gesamtzahlungen an die mittelfränkischen Jugendämter von 32 Millionen Euro für unbegleitete junge Flüchtlinge. Dem gegenüber stehen Einnahmen vom Freistaat Bayern in Höhe von nur 25 Millionen Euro für Flüchtlinge, die minderjährig sind. Offen sind sieben Millionen Euro, die im Bezirkshaushalt enthalten sind.
Aus diesem Grund fordert der Bezirkstag von Mittelfranken auch die Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern für die über 18-jährigen Flüchtlinge. Bezirkstagspräsident Richard Bartsch stellt fest: „Die Kosten, die für junge unbegleitete Flüchtlinge nach Volljährigkeit anfallen, werden über die Bezirks- umlage und damit von den kreisfreien Städten und Landkreisen finanziert. Hierfür gibt es für die Bezirke kein Geld vom Freistaat. Dementsprechend sind sie im mittelfränkischen Bezirkshaushalt 2016 mit 0,35 Hebesatzpunkten Bezirksumlage veranschlagt“.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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