Brexit: Ausländerbehörde Nürnberg wird Briten informieren

Die Ausländerbehörde im Einwohneramt der Stadt Nürnberg wird in Nürnberg gemeldete britische Staatsangehörige vor dem für 29. März 2019 angekündigten ,,Brexit" anschreiben und bittet deshalb darum, zum aktuellen Zeitpunkt von Anfragen und Anträgen abzusehen. | Foto: ©Vladimir Wrangel/stock.adobe.com
  • Die Ausländerbehörde im Einwohneramt der Stadt Nürnberg wird in Nürnberg gemeldete britische Staatsangehörige vor dem für 29. März 2019 angekündigten ,,Brexit" anschreiben und bittet deshalb darum, zum aktuellen Zeitpunkt von Anfragen und Anträgen abzusehen.
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NÜRNBERG (pm/nf) - Die Ausländerbehörde im Einwohneramt der Stadt Nürnberg wird in Nürnberg gemeldete britische Staatsangehörige vor dem für 29. März 2019 angekündigten „Brexit“ anschreiben und bittet deshalb darum, zum aktuellen Zeitpunkt von Anfragen und Anträgen abzusehen.

Am 29. März 2019 wird das Vereinigte Königreich nach derzeitigem Stand die EU verlassen („Brexit“). Von diesem Zeitpunkt sind britische Staatsangehörige nicht länger EU-Bürger und deren Angehörige oder Ehegatten aus Nicht-EU-Staaten nicht mehr mit einem EU-Bürger verwandt beziehungsweise verheiratet. Die Ausländerbehörde im Einwohneramt möchte die Betroffenen über den weiteren Aufenthalt nach dem „Brexit“ klar und umfassend informieren, sobald ihr Informationen über das genaue Verfahren vorliegen. Dies gilt auch für den Fall eines ungeordneten, sogenannten harten „Brexits“. Die Betroffenen müssen selbst derzeit nichts unternehmen und werden gebeten, das Schreiben der Ausländerbehörde abzuwarten.Weitere Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2018/12/brexit. html

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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