Einigkeit über Tempo 30 vor Schulen

Die Stadt Nürnberg hatte mit Beginn des Schuljahres 2011/12 vor Schulen, die an Tempo 50-Straßen liegen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 eingeführt.   Foto: dapd
  • Die Stadt Nürnberg hatte mit Beginn des Schuljahres 2011/12 vor Schulen, die an Tempo 50-Straßen liegen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 eingeführt. Foto: dapd
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Besondere Gefahrenlage ist Voraussetzung

NÜRNBERG - Die Stadt Nürnberg und die Regierung von Mittelfranken haben in einem Spitzengespräch mit Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly und Regierungspräsident Dr. Thomas Bauer Einigkeit über den Erhalt der Tempo 30-Regelung vor 19 Nürnberger Schulen erzielt.

In drei Fällen rät die Regierung der Stadt dringend, die Tempo 30-Regelung wieder aufzuheben, weil dort keine rechtssichere Begründung für die Anordnung gegeben sei. In sieben Fällen gibt es noch unterschiedliche Auffassungen – Stadt und Regierung wollen sich diesbezüglich noch einmal verständigen, sobald das Verwaltungsgericht über die Klage eines Anwohners entschieden hat, der gegen die reduzierte Geschwindigkeit an einer Schule juristisch vorging.

Die Stadt Nürnberg hatte mit Beginn des Schuljahres 2011/12 vor Schulen, die an Tempo 50-Straßen liegen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 eingeführt. Grundsätzlich ist eine pauschale Festsetzung von Tempo 30 an Schulen ohne Würdigung der örtlichen Verkehrssituation nicht möglich, denn die Straßenverkehrsordnung setzt für die Einführung von Tempo 30 eine besondere Gefahrenlage voraus. Die Regierung als Rechts- und Fachaufsichtsbehörde hat die Nürnberger Regelung aufgrund von Beschwerden überprüft und hinterfragt. An acht Schulen wurde die Streckenregelung akzeptiert, wobei die Stadt bei dreien die Regelung für die gesamte Straße in beiden Richtungen auf eine halbseitige reduziert. Bei elf Schulen soll die Tempo 30-Streckenregelung in eine Tempo 30-Zonenregelung überführt werden, weil bereits im Umfeld der Schulen Tempo 30-Zonen existieren. Diese Umwandlung setzt einen Stadtratsbeschluss voraus und wäre teilweise nicht ohne bauliche Maßnahmen umzusetzen. In drei Fällen wird die Stadt Nürnberg dem dringenden Rat der Regierung folgen und die jeweiligen Tempo 30-Regelungen wieder aufheben. In sieben Fällen werden Stadt und Regierung dagegen eine Neubewertung vornehmen, wenn ein Urteil des Verwaltungsgerichts in dem anhängigen Verfahren vorliegt – bis dahin duldet die Regierung die Tempo 30-Regelung.

Grundsätzlich gilt Tempo 30 vor Schulen montags bis freitags von 7.00 bis 17.00 Uhr.

Autor:

Archiv MarktSpiegel aus Nürnberg

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