Verwaltungsgericht hebt Verbot der Stadt Nürnberg wieder auf

Versammlung der Partei „Die Rechte“ findet statt

NÜRNBERG (pm/nf) - Mit großer Enttäuschung wurde im Rathaus die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach aufgenommen, das heute Nachmittag das durch die Stadt Nürnberg ausgesprochene Verbot einer Kundgebung der Partei „Die Rechte“ am morgigen Samstag, 7. November 2015, wieder aufgehoben hat.

Die Stadt Nürnberg hatte die vom Landesvorsitzenden der Partei „Die Rechte“ auf dem Hauptmarkt angemeldete Versammlung mit dem Versammlungsthema „Überfremdung stoppen – Fluchtursachen bekämpfen“ am Donnerstag, 5. November 2015, verboten, weil sie „die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar“ gefährdet sieht. Die Stadt Nürnberg sieht „zeitliche, personelle und thematische Zusammenhänge“ mit den jüngst in Bamberg aufgedeckten Anschlagsvorhaben. Gegen das Verbot hatte der Landesvorsitzende von „Die Rechte“ Klage erhoben.
Erwartet werden bei der Versammlung 20 Teilnehmer, darunter mehrere Mitglieder und Sympathisanten der Partei aus Bamberg.

Die Staatsanwaltschaft in Bamberg hat bei einer Pressekonferenz am 22. Oktober 2015 dargelegt, dass sie gegen mehrere Personen aus diesem Umfeld, darunter auch den stellvertretenden Leiter der angemeldeten Versammlung, den Nürnberger Kreisvorsitzenden der Partei, wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, geplanten Anschlägen auf Asylbewerberunterkünfte und einen linken Szenetreff in Bamberg sowie weiterer Gewalt- und Rohheitsdelikte ermittelt.

Nach Einschätzung der Stadt Nürnberg besteht deshalb die „unmittelbare Gefahr, dass die Versammlung eine kriminelle Vereinigung und deren Anschlagsvorhaben und Gewalttaten unterstützt und Sympathisanten hierfür mobilisieren und rekrutieren will“. Dafür spreche auch der Umstand, dass die Versammlung auf dem Hauptmarkt stattfinden soll, der in der NS-Zeit Adolf-Hitler-Platz hieß und als Aufmarschfläche für NS- Verbände während der Reichsparteitage diente.

Wörtlich heißt es in dem Beschluss:

„Auch aus dem Umstand, dass zeitlich, thematisch und personell gesehen Zusammenhänge zwischen der hier angemeldeten Versammlung einerseits und – auch kriminellen – Aktivitäten von Mitgliedern und Gesinnungsgenossen der Partei ,Die Rechte‘ im Raum Bamberg bestehen mögen, lässt sich nicht mit der von Art. 8 GG, Art. 15 Abs. 1 BayVersG gebotenen hohen Wahrscheinlichkeit entnehmen, dass die Teilnehmer der streitgegenständlichen Versammlung aus dieser heraus entsprechende Straftaten begehen würden.“
Die Stadt Nürnberg bedauert, dass das Verwaltungsgericht der Argumentation des Verbotsbescheids nicht folgen konnte.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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