Vogelgrippe bei Ente vom Wöhrder See bestätigt

Für alle Geflügelhalter in Nürnberg gilt die Stallpflicht. | Foto: ©fotohansel/Fotolia.com
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Es handelt sich zweifelsfrei um den Subtyp H5N8

Nürnberg - Das Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems hat bei der Reiherente, die am 12. November 2016 am Wöhrder See tot aufgefunden worden ist, nun auch den hochpathogenen Subtyp H5N8 nachgewiesen. Damit ist der Ausbruch der Geflügelpest in Nürnberg bestätigt.

In der vergangenen Woche hatte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen bereits den H5-Virus festgestellt. Nachdem das Ordnungsamt am Freitag, 18. November, eine Allgemeinverfügung für das ganze Stadtgebiet erlassen hat, sind zunächst keine weiteren Anordnungen erforderlich. Mit der Allgemeinverfügung sind die am Freitag vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erlassene Verordnung zur Ergänzung der Geflügelpest-Verordnung sowie die am Freitag vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz für ganz Bayern erlassene Stallpflicht umgesetzt worden. Alle Geflügelhalter in Nürnberg müssen demnach ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer dichten Vorrichtung halten. Außerdem müssen nach jeder Ein- oder Ausstallung von Geflügel die dazu eingesetzten Gerätschaften gereinigt und desinfiziert werden, ebenso frei gewordene Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände.

Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung zu reinigen und zu desinfizieren.

Aufgrund der hohen Infektionsgefahr am Wöhrder See ist es besonders wichtig, dass dort keine Futtermittel für Vögel mehr ausgelegt oder in das Wasser geworfen werden, da damit noch mehr Wildvögel angezogen werden und die Verbreitung der Geflügelpest begünstigt wird. Außerdem verschlechtert es die Wasserqualität und schädigt häufig auch die Gesundheit der Tiere. Das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg weist darauf hin, dass Hunde und Katzen am Wöhrder See nicht frei laufen gelassen werden sollen, um ein Weitertragen des Erregers durch Beschnuppern zu verhindern. Für Menschen besteht am Wöhrder See durch die Vogelgrippe-Fälle keine Gefahr. Tote Tiere sollen aber nicht angefasstwerden.

Zu dem am 14. November am Wöhrder See gefundenen Schwan und einer am 17. November am selben Gewässer gefundenen Ente, bei denen das LGL bereits den H5-Virus nachgewiesen hat, liegt noch kein weiteres Ergebnis vor.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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