Debatte um möglichen Führerscheinentzug

Den Entzug des Führerscheins als „Allheilmittel“ gegen Straftaten zu betrachten, hält der ACE für fatal. Der Club argumentiert, dass die Politik vielmehr gefordert sei, Lösungen zu finden, die mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung zu vereinbaren sind. Symbolfoto: © FM2/Fotolia.com
  • Den Entzug des Führerscheins als „Allheilmittel“ gegen Straftaten zu betrachten, hält der ACE für fatal. Der Club argumentiert, dass die Politik vielmehr gefordert sei, Lösungen zu finden, die mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung zu vereinbaren sind. Symbolfoto: © FM2/Fotolia.com
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(ampnet/mue) - Aktuelle Forderungen, die Fahrerlaubnis nicht nur bei schweren Verkehrsverstößen, sondern auch bei anderen Straftaten zu entziehen, wertet der Auto Club Europa (ACE) als Zeichen einer „Hilflosigkeit der Justiz“.


So hatte etwa Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgeschlagen, Unterhaltssäumigen den Führerschein zu entziehen. Justizminister Heiko Maas sprach im „Spiegel“ vage von Fällen, „... bei denen eine Geldstrafe keine Wirkung erzielt“. Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, hält den Führerscheinentzug sogar bei Hass-Kommentaren und Propaganda in sozialen Netzwerken für möglich. „Der Führerscheinentzug darf nicht zum Allheilmittel gegen jegliche Straftaten verkannt werden. Nach geltendem Recht dient der Entzug der Fahrerlaubnis in erster Linie der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit – dabei sollte es aus unserer Sicht auch bleiben“, betont ACE-Rechtsexperte Hannes Krämer. Wer die Notwendigkeit sehe, das strafrechtliche Instrumentarium zu erweitern, müsse andere Lösungen finden, denn mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung sei der Führerscheinentzug nicht vereinbar: Bei vielen Menschen bedrohe der Führerscheinentzug die Existenz, während er für andere nur reiner Komfort sei – und andere wiederum besäßen erst gar keinen, sieht der ACE hier die Gefahr einer Strafe „zweiter Klasse“. Zudem seien weitere Fragen offen: Gibt es den Führerscheinentzug dann auch auf Bewährung? Oder: Wer bekommt für welches Vergehen „lebenslänglich“? Antworten darauf ist die Politik bisher schuldig geblieben.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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