Derbe Niederlage für Bausparer: KKV-Landesvorsitzender kritisiert Bausparkassen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Bausparer sich gegen die Kündigung eines alten Bausparvertrags mit hohen Zinsen nicht wehren können. | Foto: ©nmann77/Fotolia.com
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Dr. Klaus-Stefan Krieger: ,,Aus der Bankenkrise nichts gelernt"

REGION (nf) - Das BGH-Urteil bedeutet für Millionen von Bausparern eine Zeitenwende. Denn der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die Bausparkassen Altverträge kündigen dürfen. Damit gibt es keine Chance für die vielen Bausparer gegen die Kündigungen ihrer alten Bausparverträge mit (relativ) guter Verzinsung vorzugehen.

Im Vorfeld hatten die Bausparkassen rund 250.000 Kündigungen verschickt. Die Urteils-Begründung: Ein Vertrag, der mehr als zehn Jahre als Sparanlage gelaufen sei, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens. Das Ansparen sei dafür gedacht, Anspruch auf ein Darlehen zu bekommen. Der Zweck sei mit der Zuteilungsreife erreicht. Der nächste Ärger droht übrigens: Viele Verträge haben nun eine Klausel, die nach 15 Jahren die Kündigung ermöglicht. Vorstellbar, dass die Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Klausel auch bis vor das höchste deutsche Gericht gereicht wird.

Bankgewerbe hat eine Chance vertan

Massive Kritik an der Entscheidung übt der KKV-Landesvorsitzende (KKV Landesverband Bayern e.V./Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung) Dr. Klaus-Stefan Krieger: „Der Begriff Bausparkasse gehört nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs als bewusste Irreführung des Verbrauchers untersagt“, bringt es der Vorsitzende des KKV Bayern, bewusst zugespitzt auf den Punkt. „Denn nun ist es höchstrichterlich, dass es nicht darum geht, Ersparnisse anzulegen, sondern den Bankkunden Kredite anzudrehen.“
„Der ganze Vorgang, dass die Bausparkassen Verträge wegen der hohen Zinsen gekündigt haben, zeigt im übrigen, dass die Geldinstitute aus der Bankenkrise nichts gelernt haben“, kritisiert Krieger. „Von Verantwortungsbewusstsein ist in diesem Gewerbe nach wie vor wenig zu merken. Sonst hätte es – nach all den Vermögen, die es durch den Verkauf wertloser Papiere vernichtet hat – die hohen Zinsen bestehender Bausparverträge als eine Art Wiedergutmachung akzeptiert. So verfestigt sich das Bild der von Gier getriebenen Banker, denen es nur um den Profit und ihre persönlichen Provisionen geht. Durch das unsensible Handeln der Bausparkassen hat das Bankgewerbe die Chance vertan, sich als Dienstleister der Sparer neu aufzustellen. Ähnliches gilt für die vor allem gegen Familien mit geringem Einkommen und Senioren gerichtete zunehmende Schließung von Bankfilialen.“
„Wo bei den Sparkassen das wirkliche Einsparpotential liegt, zeigt ein Vergleich“, so Krieger weiter. „Viele Direktoren x-beliebiger Kreissparkassen verdienen mehr als die Bundeskanzlerin, manche sogar ein Mehrfaches. In Zeiten von Niedrigzinsen wären drastische Einschnitte bei den Gehältern der Bankchefs geradezu geboten.“

Hintergrund:
Dr. Klaus-Stefan Krieger aus Erlangen ist von der Delegiertenversammlung des KKV Landesverbandes Bayern zum Landesvorsitzenden gewählt worden. Der promovierte Theologe, der hauptberuflich beim Diözesan-Caritasverband Bamberg als Öffentlichkeitsreferent arbeitet, führt den katholischen Sozialverband seit 2004.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Bausparer sich gegen die Kündigung eines alten Bausparvertrags mit hohen Zinsen nicht wehren können. | Foto: ©nmann77/Fotolia.com
Dr. Klaus-Stefan Krieger, Vorsitzender KKV Bayern e.V. | Foto: KKV LANDESVERBAND BAYERN e.V.
Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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