Abc-Schützen für den Schulweg fit machen

Der Schulweg ist immer mit Risiken verbunden. | Foto: Glaser – Fotolia
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REGION (pm/ak) - Für Abc-Schützen läutet der erste Schultag nicht nur den Beginn eines neuen Lebensabschnitts ein. Sie müssen auch lernen, sich im Straßenverkehr zurechtzufinden.

Wer sein Kind auf den künftigen Schulweg vorbereitet, erhöht die Sicherheit des kleinen Verkehrsteilnehmers, beugt Unfällen vor und fördert seine Selbstständigkeit. „Eltern sollten den Weg zur Schule mit ihrem Sprössling üben und es dabei eindringlich auf mögliche Gefahrenstellen und Risikosituationen hinweisen“, rät Ralf Michl, Versicherungsexperte bei der NÜRNBERGER Versicherung. „Auch wenn der Nachwuchs in die Schule radelt, empfiehlt es sich, den Weg zusammen mit einem Erwachsenen zu trainieren.“

Auch Autofahrer sind in der Pflicht, ihren Beitrag zur Sicherheit der Abc-Schützen im Straßenverkehr zu leisten. Deshalb empfiehlt Ralf Michl in der Nähe von Schulen das Fahrtempo deutlich zu verringern und stets bremsbereit zu sein. Vielerorts sind bereits 30-Zonen eingerichtet. Vor allem an Bushaltestellen ist Vorsicht geboten: „Oft laufen Schüler ohne auf den Verkehr zu achten einfach über die Straße. Hier gilt die Regel: Bei eingeschaltetem Warnblinklicht darf der Bus nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichendem Abstand überholt werden“, erinnert der Fachmann.

Sollte dennoch einmal etwas geschehen: „Schulkinder sind auf dem Weg in die Schule und von dort zurück über die GUV, die gesetzliche Unfallversicherung geschützt“, sagt Ralf Michl. Ob das Kind zu Fuß geht oder mit dem Fahrrad in die Schule kommt, ist irrelevant. Jedoch deckt die gesetzliche Versicherung nur Schäden ab, die auf dem kürzesten und direkten Schulweg passiert sind. „Ein kleiner Umweg zum Kiosk oder zum Elternhaus eines Freundes reicht aus, um den Schutz zu verlieren“, warnt der Experte. Zudem sind die gesetzlichen Leistungen bei schweren Unfällen unzureichend.

Um einen umfassenden Versicherungsschutz genießen zu können, empfiehlt Michl den Abschluss einer privaten Unfallversicherung: „Diese greift nicht nur, wenn der Schulweg unterbrochen wird, sondern auch in der Freizeit.“

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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