StVO soll angepasst werden

Die Bildung einer Rettungsgasse bleibt auch weiterhin Pflicht. Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC
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(ampnet/mue) - Das Bundeskabinett hat die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für mehr Verkehrssicherheit beschlossen.


Dazu gehört die erleichterte streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen – auch an Hauptstraßen. Es ist auch vorgesehen, dass Erwachsene Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr, die auf dem Gehweg Fahrrad fahren, mit dem Rad auf dem Gehweg begleiten dürfen. Ebenfalls der Lebenswirklichkeit angepasst werden soll die Benutzung von Radwegen mit E-Bikes: Diese dürfen dem Gesetzesentwurf nach künftig außerorts generell und innerorts auf ausgewiesenen Radwegen fahren. Ausgenommen sind ausdrücklich Pedelecs mit bis zu 45 km/h Geschwindigkeit. Zudem wird die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse auf mehrspurigen Außerort-Straßen vereinfacht formuliert: So müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrsteifen in der jeweiligen Richtung eine freie Gasse bilden.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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