Genial, aber illegal: Eine Bierdegustation jenseits des Reiheitsgebots

19. Oktober 2018
19:00 Uhr
Bunsen Goetz Galerie, 90419 Nürnberg
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Martin Droschke und Norbert Krines präsentieren neun Biere, die mit rein natürlichen Zutaten gebraut sind - und dennoch eigentlich nicht existieren dürften. Denn nichts, was an diesem Abend ins Glas kommt, entspricht dem angeblich ältesten Lebensmittelgesetz der Welt.

Es gibt nur ein Land auf der Erde, in dem die Bevölkerung dem Märchen Glauben schenkt, dass ihr liebstes Getränk nur aus Wasser, Malz und Hopfen gebraut werden kann. Höchste Zeit, mit einem Degustationsabend dem allgemeinen Nichtwissen über die angeblich älteste Lebensmittelverordnung der Welt entgegenzutreten und zugleich für ein zeitgemäßes Update des Reinheitsgebotes einzutreten. Getreu einem Motto des Malers und Schriftstellers Francis Picabia: „Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann“.

Martin Droschke und Norbert Krines, das Autorenteam der Bücher „111 deutsche Craft Biere, die man getrunken haben muss“, "111 fränkische Biere .." und "Craft Bier Führer Franken", schenken den Teilnehmern neun flüssige Schätze ein, für die sich die Brauer eine Ausnahmegenehmigung erkämpfen mussten oder eine Kollision mit der Lebensmittelaufsicht riskieren. Mit dabei: Historische Bierstile wie die bereits um das Jahr 1000 dokumentierte, gesalzene Gose, „U-Boote“, bei denen der Status des Verbotenen gänzlich irritiert, weil man's echt nicht für möglich gehalten hätte – und natürlich heiße Aromenkombinationen, bei denen Zutaten wie Kaffee, Kräuter und Früchte, Röstgerste oder Honig mit im Spiel sind.

Alle dargereichten Biere entsprechen dem „Natürlichkeitsgebot“, einem Siegel, das der Verband der Deutschen Kreativbrauer e. V., ein Zusammenschluss führender Craft Bier Künstler, als neues, zeitgemäßes Qualitätssiegel für rein natürliche Flüssiggaumenfreuden vorschlägt, bei denen nicht industriell getricks wird.

Übrigens: Was derzeit in Deutschland gebraut werden darf, regelt nicht das Reinheitsgebot von 1516, sondern ein Rechtstext namens „Vorläufiges Biergesetz“ von 1993. Anders als die 502 Jahre alte Regel aus der Bayerischen Landordnung von 1516 erlaubt dieses allerlei technische Zusätze wie Farbstoffe, Zucker, den Stabilisator PVPP oder Hopfenkonzentrate. Selbst das Brauen mit Aromen ist in Deutschland unter besonderen Umständen derzeit möglich.

Autor:

Weber Martin aus Nürnberg

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