Achtung Wohnmobilurlauber: Überladen kann teuer werden!

Je leichter die Campingausrüstung fürs Wohnmobil ist, desto besser. Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC
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(ampnet/mue) - Wer sein Wohnmobil überlädt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – im europäischen Ausland drohen teilweise sogar saftige Strafen, warnt der ADAC.

Da die Bußgelder je nach Reiseland sehr unterschiedlich ausfallen und die Beladungsgrenzen länderspezifisch geregelt sind, sollten sich Wohnmobilurlauber vor Reiseantritt umfassend informieren. Bereits vor dem Kauf einer Grundausrüstung für den Campingurlaub sollte man auf eine möglichst leichte Zusatzausstattung des Wohnmobils sowie auf leichtes Mobiliar & Co. achten. Denn mit jedem Sonderwunsch steigt das Leergewicht des Fahrzeugs.

Ist die Verkehrssicherheit gefährdet, kann die Polizei sogar die Entladung des Wohnmobils anordnen. Ab 25 Prozent Überladung werden in Deutschland bei einem Wohnmobil bis zu 3,5 Tonnen 140 Euro Bußgeld fällig, ab 30 Prozent sogar 235 Euro. Dazu gibt‘s jeweils einen Punkt in Flensburg.

„Auflasten“ als Alternative

Im europäischen Ausland fallen die Strafen deutlich höher aus. So können Camper in Österreich bei einer Überladung pauschal bis zu 5.000 Euro zahlen, in Italien darf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht um mehr als fünf Prozent überschritten werden. Verstöße werden mit einer Geldbuße von bis zu 1.697 Euro geahndet. In Spanien kann eine 25-prozentige Überschreitung des Gesamtgewichts bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gewicht bis zu zehn Tonnen eine Strafe von bis zu 2.000 Euro zur Folge haben. Wer trotzdem mehr Gepäck und Ausstattung braucht, kann das Wohnmobil auch „auflasten“, was bei vielen Modellen bis zu 3,5 Tonnen ohne Umbauten möglich ist. Nachteil laut ADAC: Camper, die ihren Führerschein nach 1999 gemacht haben, benötigen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen die Fahrerlaubnis C1. Außerdem werden höhere Steuern und Mautgebühren fällig. Auf deutschen Autobahnen gilt zudem ein Tempolimit von 100 km/h.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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