Autonomes Fahren rechtlich noch nicht abgesichert

Der „ultimative Pionier“ des autonomen Fahrens: „Kit“, der motorisierte Held aus der TV-Serie „Knight Rider“. Foto: Auto-Medienportal.Net/Wikipedia
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(ampnet) - So ganz auf der Höhe der Zeit ist das „Wiener Abkommen“, das den Straßenverkehr durch Standardisierung der Verkehrsregeln international sicherer machen soll, nicht mehr. Am 11. Oktober 1977 als Gesetz verabschiedet, heißt es in Artikel 8, Absatz 5: „... jeder Führer muss dauernd sein Fahrzeug beherrschen oder seine Tiere führen können ...“, wobei unter Führer „... jede Person, die ein Kraftfahrzeug oder ein anderes Fahrzeug (Fahrräder eingeschlossen) lenkt oder die auf einer Straße Vieh, einzeln oder in Herden, oder Zug-, Saum- oder Reittiere leitet ...“ verstanden wird.


So weit, so gut. Spätestens mit der Einführung vollautonomer Fahrzeuge werden von dieser Entwicklung jedoch auch alle diejenigen massiv profitieren, denen es momentan aufgrund von Alter oder Behinderung unmöglich ist, ein Auto auf Dauer oder überhaupt zu lenken. Doch noch sind die rechtlichen Hürden für ein autonom fahrendes Auto größer als die technischen. Denn solange verkehrsrechtliche Voraussetzungen fehlen und Fragen, wie es um die Haftung nach der Kollision mit einem selbstständig fahrenden Auto steht, nicht geklärt sind, werden sich die Roboterfahrzeuge ohne Mensch am Lenkrad auch künftig nicht im öffentlichen Straßenverkehr sehen lassen dürfen – in den meisten Ländern der Welt noch nicht einmal dann, wenn es sich um Testautos handelt. Auf dem Weg zu autonomen Fahrzeugen für Normalverbraucher ist vielmehr noch ein ganzer Berg von juristischen Problemen aus nahezu jedem Rechtsgebiet zu überwinden – das fängt mit der Zulassung für ein autonom agierendes Neufahrzeug an und hört keineswegs mit der Antwort auf die Frage auf, wie sicher ein automatisches System alle Vorschriften der Straßenverkehrsordnung unter allen Umständen absolut fehlerfrei einhalten können muss. Eine Anforderung, die menschliche Fahrer nicht einmal ansatzweise erfüllen. Auch die Frage der Haftung beispielsweise ist in diesem Zusammenhang noch nicht geklärt. Prinzipiell muss jeder Fahrer für alle Schäden einstehen, die durch sein Fahrzeug verursacht werden. Aus diesem Grund muss er von Gesetzes wegen eine Haftpflichtversicherung abschließen, die auch dann eintritt, wenn ein Fehler seines Autos für den Schaden verantwortlich war. Eine Haftung des Fahrzeugherstellers tritt deshalb nur im Ausnahmefall in Kraft.

Juristische Probleme vorprogrammiert

Was aber passiert, wenn der Wagen durch eine vom Hersteller entwickelte autonome Steuerung unterwegs ist und einen Unfall verursacht? Die Fülle der juristischen Probleme, die auftreten, wenn der Fahrer eines Autos zum freiwillig untätigen Beifahrer degradiert wird, ist jedenfalls immens. Nun kommt es auf die Zusammenarbeit von Ingenieuren, Juristen, Versicherungsexperten und Unfallforschern sowie schlussendlich auf den Gesetzgeber an, um den technischen Fortschritt zu ermöglichen. Eines allerdings wird es wohl auch in Zukunft nicht so schnell geben: Das sprechende Auto, das wie in der Fernseh-Kultserie „Knight Rider“ in den 1980er Jahren über eine künstliche Intelligenz verfügt.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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