Autowäsche: einfache Programme reichen oft aus

Weniger ist manchmal mehr: Eine einfache Wäsche ist nicht nur günstiger, sondern reicht in den meisten Fällen – gemessen am Ergebnis – auch vollkommen aus. Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC
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  • hochgeladen von Uwe Müller

(ampnet) - Jeder Deutsche fährt durchschnittlich sechs Mal im Jahr sein Auto durch eine Waschanlage bzw. eine Waschstraße.


Nicht nur für die Optik sind regelmäßige Wäschen wichtig, denn aggressive Verunreinigungen (zum Beispiel durch Vogelkot) können dauerhafte Schäden im Lack hinterlassen. Jedoch: Auch „nur“ die einfachen Programme machen ein Auto sauber und reichen daher meistens aus, meint der ADAC. Zusatzprogramme wie Wachse oder Versiegelungen seien zwar oft gut für das Auge, brächten aber häufig wenig für die Haltbarkeit des Fahrzeugs.

Weder Preis noch Waschdauer sind Qualitätsmerkmale für Waschanlagen oder -straßen. Daher lohnt es sich, vor der Wäsche einen Blick auf bereits gewaschene Autos zu werfen, um zu sehen, wie gut die Qualität ist. Bei einer Vorwäsche mit Dampfstrahlern wird das Auto besonders sauber. Hier haben die Waschstraßen einen Vorteil vor Portalanlagen, denn dort werden die Fahrzeuge grundsätzlich manuell mit einer Hochdrucklanze eingesprüht. Das säubert die Problemstellen, an denen Waschanlagen oft scheitern: Rückspiegel, Windschutzscheibe und Räder.

Vor der Autowäsche müssen unbedingt die Antenne abgeschraubt und die Fenster geschlossen sein. In Waschstraßen sollte die Zündung ausgeschaltet werden, damit Scheibenwischer und Regensensor deaktiviert sind. Generell sollten Autofahrer immer die Hinweise an den Waschanlagen beachten.

Bei Schäden am Auto muss der Kunde generell beweisen, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist; daher sollte das Fahrzeug sofort nach Verlassen der Waschanlage dahingehend überprüft und etwaige Schäden sofort beim Betreiber gemeldet werden. Denn: Je später man Kratzer oder Dellen entdeckt und meldet, desto schlechter stehen die Chancen, glaubhaft zu machen, dass diese auch tatsächlich in der Waschanlage entstanden sind. Steht dies jedoch zweifelsfrei fest, so kann vom Waschanlagenbetreiber entsprechend Schadenersatz verlangt werden.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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