Bald ist wieder Winterreifenzeit

Foto: © Karin & Uwe Annas / Fotolia.com

(ampnet/mue) - Die Winterreifenzeit steht wieder vor der Tür; allgemein wird geraten, die Pneus von Oktober bis Ostern aufzuziehen. Winterreifen sollten in dieser Zeit nicht nur wegen der Gesetzeslage für jeden Autofahrer Pflicht sein – und das Fahren mit Sommerreifen absolut tabu.


Winterreifen haben eine weichere Gummimischung, die bei tieferen Temperaturen nicht so schnell aushärtet und deshalb noch für genügend Gripp sorgt, sowie ein stärker ausgeprägtes Profil mit verstärkten Kanten, unterstreicht der Automobilclub von Deutschland (AvD). Vor einer Umbereifung sollte der Zustand der Reifen jedoch geprüft werden: Halb abgefahrene Exemplare sind im nächsten Winter nur noch bedingt glättetauglich. Von Fachleuten wird ein Profil von noch mindestens vier Millimetern Tiefe für erforderlich gehalten; die gesetzliche Vorgabe von 1,6 Millimetern Mindestprofiltiefe über die gesamte Lauffläche ist nach Auffassung des AvD für einen sicheren Betrieb in der kalten Jahreszeit zu wenig.

Kennzeichnung ist ausschlaggebend

Wer die ausreichende Profiltiefe seiner Reifen kurzerhand selbst überprüfen möchte, kann dieses ganz einfach mit einer 1 Euro-Münze tun. Solange der drei Millimeter breite Messingrand der Münze im Profil verschwindet, ist der Reifen noch annehmbar. Noch einfacher wird es bei Reifen mit TWI. TWI bzw. der „Tread Wear Indicator“ ist nichts anderes als eine Reifenverschleißanzeige in der Lauffläche, die mit kleinen Stegen quer zur Laufrichtung im Profil integriert wurde. Sind diese auf einer Ebene mit dem abgefahrenen Reifenprofil, sollte an einen Reifenwechsel gedacht werden.

Die gesetzliche Regelung in Deutschland besagt, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte nicht mehr mit Sommerreifen gefahren werden darf. Wer in dieser Situation sein Fahrzeug stehen lassen kann (und will), muss folgerichtig also keine Winterreifen aufziehen lassen. Leider ist der Vorschrift keine genaue Definition des Begriffs „Winterreifen“ beigegeben. Nach § 2 Abs. 3 a Straßenverkehrs-Ordnung werden Reifen mit der Kennzeichnung M+S („Mud and Snow“ oder „Matsch und Schnee“) als Winterreifen anerkannt. Diese sollen zukünftig auch mit einem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sein. Da dieses jedoch keine geschützte Kennzeichnung darstellt, wird von den Reifenherstellern oft auch stattdessen das Schneeflockensymbol der amerikanischen Bundesbehörde für Straßen und Fahrzeugsicherung verwendet, die für Reifen vergeben wird, die im Vergleich zu einem Referenzreifen eine um sieben Prozent bessere Traktion auf Schnee und Eis erreichen. Auch Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen gelten nach der Vorschrift als Winterreifen, sofern sie die Kennzeichnung „M+S“ tragen.

Wird der Kauf neuer Reifen geplant, sollte man darauf achten, ob die neuen Reifentypen für das eigene Fahrzeug zugelassen sind. Nicht immer genügt dabei ein Blick in die Zulassungsbescheinigung, denn dort ist zu wenig Platz, um alle zulässigen Reifentypen aufzulisten. In dem vom Hersteller ausgegebenen so genannten CoC-Papier („Certificate of Conformity“) lassen sich die Reifen / Rad-Kombinationen nachlesen; liegt es nicht vor, empfiehlt es sich, beim Hersteller oder einem seiner Markenbetriebe die Liste der zulässigen Reifentypen anzufordern.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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