Diese gesetzlichen Neuregelungen gelten ab sofort

Bei Entlassung aus dem Krankenhaus können jetzt auch Krankenhausärzte Arbeitsunfähigkeit für maximal sieben Tage danach feststellen. | Foto: ©WavebreakmediaMicro/Fotolia.com
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REGION (nf) - Mit dem heutigen 1. April 2016 treten nach Angaben der Bundesregierung einige gesetzliche Neuregelungen in Kraft, die nicht nur Verbraucher betreffen. Änderungen gibt es u.a. bei den Fördersätzen für Windenergie, beim Bauen oder bei den Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Manche Regelungen gelten schon seit März. Hier eine kurze Zusammenfassung.

Gemeinsamer Standard für Ladestecker von Elektrofahrzeugen

Das Aufladen von Elektrofahrzeugen wird jetzt einfacher: An jedem öffentlich zugänglichen Ladepunkt kann künftig Strom ,,getankt" werden. Die neue Verordnung sieht Mindestanforderungen zum Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge vor. Außerdem enthält sie verbindliche Regelungen für Ladestecker-Standards. Die Verordnung ist bereits am 17. März 2016 in Kraft getreten.

Vereinfachungen bei Entlassung aus dem Krankenhaus

Bei Entlassung aus dem Krankenhaus können jetzt auch Krankenhausärzte Arbeitsunfähigkeit für maximal sieben Tage danach feststellen. Außerdem können sie häusliche Krankenpflege für die ersten sieben Tage nach der Entlassung anordnen. Die Änderungen der Arbeitsunfähigkeits- und der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie sind am 17. beziehungsweise 19. März in Kraft getreten.

Verbandsklagerecht stärkt Verbraucherrechte

Häufig erheben und verarbeiten Unternehmen persönliche Daten von Verbrauchern, ohne dass diese eingewilligt haben. Unternehmen nutzen sie zu Werbezwecken, für die Markt- und Meinungsforschung, für den Adresshandel oder um Persönlichkeits- und Nutzerprofile zu erstellen. Verbraucherschutzverbände können seit dem 24. Februar 2016 Unternehmen wegen unzulässiger Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Verbraucherdaten abmahnen und verklagen.

Besser schlichten als richten

Mangelhafte Ware, schlechte Arbeit eines Handwerkers, Streit um Schadenersatz: Künftig wird es EU-weit ein Netz von Verbraucherschlichtungsstellen geben. Verbraucher und Unternehmen können sich bei Streitigkeiten aus allen Verbraucherverträgen, Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen vor Ort und kostengünstig an eine Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstellen werden schrittweise eingerichtet. Das Gesetz tritt zum 1. April in Kraft.

Handynutzung im EU-Ausland wird günstiger

Die Roaming-Gebühren im EU-Ausland sinken erneut (30. April 2016). Zuzüglich zum nationalen Tarif und zuzüglich Mehrwertsteuer dürfen für abgehende Gespräche nur noch maximal 5 Cent/Minute, für ankommende Anrufe maximal 1 Cent/Minute, für SMS maximal 2 Cent und für ein Megabyte beim Surfen maximal 5 Cent erhoben werden. Mitte 2017 fallen die Roaming-Gebühren für die zeitweilige Nutzung des Mobiltelefons im EU-Ausland ganz weg. Anbieter haben außerdem für freien Zugang zum Internet zu sorgen.

Neue Förderstufen für Effizienzhäuser

Zum 1. April 2016 passt die KfW-Förderbank ihre Förderung im Programm ,,Energieeffizient Bauen" den veränderten Anforderungen der Energieeinsparverordnung an. Neben den bestehenden Standards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 wird die Stufe ,,Effizienzhaus 40 Plus" neu eingeführt. Sie gilt für Gebäude, die Energie erzeugen und speichern und so den verbleibenden, geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken. Darüber hinaus verdoppelt die KfW den Förderhöchstbetrag für Bauherren von 50.000 Euro auf 100.000 Euro.

Fördersätze für Windenergie an Land und für Biomasse sinken

Ab 1. April 2016 sinken die Fördersätze von Windenergieanlagen an Land um 1,2 Prozent und von Biomasse um 0,5 Prozent. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2014 müssen die Fördersätze für Strom aus Windenergie an Land und Biomasse quartalsweise angepasst werden. Bewegt sich der Zubau bei Windenergieanlagen innerhalb des gesetzlichen Korridors (2.400 bis 2.600 Megawatt), ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,4 Prozent pro Quartal vorgesehen.

Wissenschaftszeitvertragsgesetz verbessert Karrierewege

Arbeitsverträge angehender Wissenschaftler müssen den angestrebten Qualifizierungen entsprechen. Auch wissenschaftliche Mitarbeiter mit Daueraufgaben dürfen keine sachgrundlos befristeten Verträge mehr erhalten. Das macht die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen verlässlicher. Die Novelle ist am 17. März in Kraft getreten.

Bessere Daten zur Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses

Das novellierte Hochschulstatistikgesetz führt erstmals eine Promovierenden-Statistik ein. Bisher war die Datenlage zu Promovierenden in Deutschland unzureichend. Eine neue Verlaufsstatistik erfasst den Studienverlauf über das gesamte Studium einschließlich der Promotionsphase. Die Novelle ist zum 1. März 2016 in Kraft getreten.

Abgabeverbot von E-Shishas und E-Zigaretten an Kinder- und Jugendliche

Elektronische Zigaretten und Shishas dürfen künftig nur noch an Erwachsene verkauft werden. Das gilt auch für den Versandhandel. Das Jugendschutzgesetz wurde entsprechend geändert. Ziel ist, junge Menschen besser vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Auch das Jugendarbeitsschutzgesetz ist angepasst worden. Arbeitgeber dürfen künftig weder Tabakwaren noch elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas an Jugendliche weitergeben. Beide Gesetzesänderungen treten am am 1. April in Kraft.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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