Den eigenen Urlaub richtig versichern

Ein toller und unbeschwerter Urlaub sollte rundum richtig abgesichert sein. Symbolfoto: © Igor Mojzes/Fotolia.com
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(VZB) - Bei den Vorbereitungen für den Urlaub empfiehlt es sich, nicht nur an geeignete Kleidung, Sportgeräte, Spielzeug für den Nachwuchs, die Aktualisierung des Navis, einen Reiseführer und die Besonderheiten beim Telefonieren im Ausland (Roaming) zu denken – auch der notwendige Versicherungsschutz ist wichtig.


Daher an dieser Stelle Tipps der Verbraucherzentrale Bayern, welche Policen ins Reisegepäck gehören.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Die Police für den Krankheitsfall ist der wichtigste Schutz für einen Trip in ferne Lande. Dabei sollten Urlauber einen günstigen Jahresvertrag abschließen, der für mehrere Reisen im Jahr Gültigkeit besitzt. Vorteil: Der Versicherungsschutz gilt auch für spontane Ausflüge, etwa über das Wochenende ins Ausland. Wichtig jedoch: Unbedingt ins Kleingedruckte schauen. Denn eine Auslandsreise-Krankenversicherung begrenzt in der Regel die Dauer der vereinbarten Absicherung. Zumeist bieten die Jahrespolicen am Markt einen Schutz von höchstens 42 bis 70 Tagen pro Trip. Wer einen Aufenthalt von mehreren Monaten im Ausland plant, riskiert trotz dieser Police im Krankheitsfall auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Hier sollte eine spezielle Auslandsreise-Krankenversicherung für eine lange Einzelreise abgeschlossen werden.

Reiserücktrittsversicherung

Sie empfiehlt sich, wenn beispielsweise eine teure Reise lange im Voraus geplant wird. Auch für den Urlaub mit Kindern kann der Abschluss sinnvoll sein. Wer den Reiserücktritt versichert, sollte unbedingt darauf achten, dass auch gleichzeitig die Kosten für einen vorzeitigen Abbruch des Urlaubs übernommen werden.

Reisegepäckversicherung

Die Police für den Verlust des Reisegepäcks ist in der Regel verzichtbar. Sie bietet für einen relativ hohen Beitrag nur minimalen Schutz. Denn der Reisende muss auf sein Gepäck so sorgfältig achten als ob es überhaupt nicht versichert sei. Kann ihm der Versicherer vorwerfen, nicht ausreichend auf Koffer & Co. Acht gegeben zu haben, wird dem Versicherten ein Mitverschulden angerechnet und entsprechend weniger oder auch kein Cent erstattet. Das heißt, dass der Versicherer einen Schaden nur in dem Umfang ersetzt, in dem der Versicherte diesen nicht zu vertreten hat. Hat der Versicherte einen solchen Schaden zu 80 Prozent zu verantworten, würde der Versicherer 20 Prozent des Schadens ausgleichen.

Hausratversicherung

Bei Verträgen ab 1992 sind viele Gegenstände im Gepäck über diese Police geschützt. Die Obergrenze der möglichen Erstattung liegt bei 10.000 Euro, beziehungsweise zehn Prozent der Hausratversicherungssumme. Wichtig: Die Versicherung zahlt nur, wenn sich die Sachen in einem Gebäude befunden haben und bei einem Einbruch entwendet oder durch Sturm beschädigt wurden. Vorteil dieser Police: Die Hausratversicherung erstattet den Neuwert, während die Versicherung fürs Reisegepäck nur für den Zeitwert aufkommt.

www.verbraucherzentrale-bayern.de

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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