Europawahl 2014: Teilnahmebedingungen an der Europawahl 2014

Quelle: Fotolia

Informationen zur Teilnahme:

Durch Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen werden Wahlvorschläge eingereicht, welche Kandidaten für die Europawahl beinhalten.

Die Frist zur Einreichung dieser Wahlvorschläge endete am 03.03.2014.

Als Bewerber oder Ersatzbewerber kann man nur kanditieren, wenn man nicht in eineren anderen Partei tätig ist und bei der Vertreterversammlung der Parteien oder in einer Mitgliederversammlung als Bewerber gewählt worden ist. Ob die Wahlvorschläge letztendlich zugelassen werden, entscheidet der Bundeswahlausschuss in der Sitzung, die 72 Tage vor der Europawahl stattfindet.

Autor:

Support marktspiegel.de aus Nürnberg

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