Fristlose Kündigung: So kann die Rechtsschutzversicherung helfen

SERVICE (ba/fi) - In welchen Fällen ist eigentlich eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber möglich? Fest steht: Ein Arbeitgeber darf nicht einfach so eine fristlose Kündigung aussprechen. Die Gründe, die zu der Entscheidung führen, den Arbeitnehmer sofort zu entlassen, müssen sehr schwerwiegend sein. Dies betrifft vor allem fristlose Kündigungen, die in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern tätig sind. Kleinbetriebe unterliegen den strengen Kündigungsgesetzen nicht in dem hohen Maße. Der Unternehmer darf einen Arbeitnehmer dennoch nicht willkürlich entlassen, sondern muss sich an die gesetzlichen Regelungen halten. Hat der Arbeitgeber keinen Grund geliefert, ist eine fristlose Kündigung auch in einem Kleinbetrieb nicht möglich. Der Arbeitgeber muss zumindest die Kündigungsfrist einhalten.

Anerkannte Gründe für eine fristlose Kündigung

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich gegen die fristlose Kündigung zu wehren. Dies gilt auch dann, wenn die Kündigung aus einem Grund erfolgte, den ein Gericht in der Vergangenheit anerkannt hat. Danach ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer einen Diebstahl begangen hat, der sexuellen Belästigung überführt wurde oder Betriebsgeheimnisse an die Öffentlichkeit gebracht hat. Auch der Konsum von Alkohol, das Fälschen von Dokumenten und das Vortäuschen einer Erkrankung kann zur fristlosen Kündigung führen. Wenn der Arbeitnehmer vor einem Gericht gegen die fristlose Kündigung klagt, wird in der Regel eine Einzelfallentscheidung getroffen. Das Gericht berücksichtigt nicht nur den vom Arbeitgeber angegebenen Grund, sondern auch das soziale Umfeld und die persönliche Situation des Arbeitnehmers.

So kann es sein, dass eine fristlose Kündigung auch bei einem anerkannten Grund als unwirksam erklärt wird, wenn sich der Arbeitnehmer in außergewöhnlichen Umständen befunden hat. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, der Kündigung vor einem Arbeitsgericht zu widersprechen. Dies setzt natürlich voraus, das der Arbeitnehmer in dem Unternehmen beschäftigt bleiben möchte. Wurde eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Arbeitsrecht abgeschlossen, kann ein Rechtsanwalt die Vertretung übernehmen. Auch wenn der Arbeitnehmer einen Grund für die fristlose Kündigung geliefert hat, wird die anwaltliche Vertretung in der Regel von der Versicherung übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich der Arbeitnehmer in persönlichen Umständen befunden hat, die sein Verhalten erklären.

Arbeitgeber muss die Form wahren

Eine fristlose Kündigung hat unabhängig von den Gründen rechtlich nur dann Bestand, wenn die Form gewahrt wurde. Dies bedeutet, dass die Kündigung in jedem Fall schriftlich abgefasst sein muss. Die Gründe für die Entscheidung müssen in dem Dokument vom Arbeitgeber dargelegt werden. Das Kündigungsschreiben das dem Arbeitnehmer persönlich übergeben werden. Dazu sollte jedoch ein Zeuge gerufen werden. Besser ist es, wenn das Schreiben per Post zugestellt wird.

Auch der Arbeitnehmer hat sich an Fristen zu halten. Der Widerspruch gegen die fristlose Kündigung muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingegangen sein und gegenüber dem Arbeitgeber in schriftlicher Form erklärt werden. Nur dann kann das Recht auf Widerspruch gewahrt werden. Lässt der Arbeitnehmer diese Zeit ungenutzt verstreichen, ist eine Klage gegen die fristlose Kündigung nicht mehr möglich, und zwar auch dann nicht, wenn der genannte Grund gar nicht anerkannt ist. Im Prozess kann der Rechtsanwalt oftmals erreichen, dass das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst wird. Dann bekommt der Arbeitnehmer mitunter eine Abfindung. Eine Weiterbeschäftigung ist aufgrund des zerrütteten Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oftmals nicht möglich.

Checkliste: War die fristlose Kündigung zulässig?

Autor:

MarktSpiegel Service aus Nürnberg

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