Gute Frage: Wer bezahlt den Rundfunkbeitrag, wenn die Kinder volljährig werden?

Für viele ein Ärgernis: Wer an die GEZ zahlen muss, sollte sich genau informieren - beispielsweise bei den Verbraucherzentralen. | Foto: ©blende11.photo/Fotolia.com
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NÜRNBERG (pm/nf) - Für Familien, die in einer Wohnung zusammen leben, ändert sich zum 18. Geburtstag der Kinder in Sachen Rundfunkbeitrag nichts. Darauf weist die Verbraucherzentrale in Nürnberg hin. Denn laut dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gilt der Grundsatz „eine Wohnung – ein Beitrag“.

„Familien mit volljährigen Kindern zahlen nur einen Beitrag, egal wie viele Empfangsgeräte vorhanden sind und unabhängig davon, wie viele Personen in einer Wohnung leben“, erläutert Gisela Linke von der Nürnberger Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Bayern. Ist ein Elternteil darüber hinaus befreit oder schuldet nur einen ermäßigten Beitrag, so gilt dies auch für die Kinder bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres.
Bezieht der volljährige Sprössling jedoch eine Einliegerwohnung im gleichen Haus, so kommt es darauf an, ob die Räume eine abgeschlossene Einheit bilden und durch einen eigenen Eingang vom Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen betreten werden können. „Ist dies der Fall, sind volljährige Kinder auch beitragspflichtig“, so Gisela Linke.  Die Zahlungspflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Einzug stattgefunden hat. Der Beitrag beträgt pro Wohnung 17,50 Euro monatlich.

Bei Fragen rund um den Rundfunkbeitrag bietet die Nürnberger Verbraucherzentrale Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt persönlich in der Beratungsstelle am Albrecht-Dürer-Platz 6. Informationen zur Terminvereinbarung und den Öffnungszeiten  unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.
Auf der Homepage kann für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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