Kosten, Finanzierung und Förderung von Treppenliften für Zuhause

SERVICE (sc/fi) - Ein guter Treppenlift bietet mindestens so viel Fahrkomfort wie ein Kleinwagen - und ist oftmals auch genauso teuer. Aber zahlreiche staatliche Verbände und Institutionen greifen dem Betroffenen finanziell unter die Arme – man muss nur Bescheid wissen.

Kauf und Montage eines Treppenlifts können je nach Modell, Ausstattung und örtlicher Gegebenheit mit einem bis zu fünfstelligen Betrag zu Buche schlagen. Es gibt aber auch technisch geprüfte, gebrauchte Treppenlifte, die bereits für unter 1000 Euro zu haben sind. Auch kann man Treppenlifte in Raten kaufen, mieten oder leasen. Wer Genaueres zum Thema Treppenliftkosten erfahren will, kann sich gleich hier genauer informieren. Die nachfolgenden Zeilen beschäftigen sich mit der Frage, welche Zuschussmöglichkeiten es beim Kauf eines Treppenlifts gibt – und das sind einige.

Die Pflegeversicherung

Wer den Kauf und Einbau eines Treppenlifts plant und bereits einen Pflegegrad besitzt, sollte sich zunächst an seine Pflegeversicherung (PV) mit der Bitte an Kostenübernahme wenden. Denn die PV zählt Treppenlifte zu den zuschusswürdigen, da Wohnumfeld-verbessernden Maßnahmen. Die Pflegeversicherung ist stets Bestandteil der eigenen Krankenversicherung. Also muss der von der Pflegeversicherung gezahlte, sogenannte Pflegekostenzuschuss auch bei der Krankenkasse beantragt werden. Die maximale Höhe beträgt je nach den individuellen Umständen und finanziellen Möglichkeiten des Betroffenen bis zu 4.000 Euro.

Die Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW)

Im Rahmen ihres Programms „Altersgerecht Umbauen“ gewährt die bundeseigene KFW nicht nur zinsgünstige Kredite für den Treppenlifteinbau, sondern auch eine Teilkostenübernahme. Sowohl Kredit als auch Zuschuss lassen sich direkt bei der KfW beantragen. Sie nennt dies „Barrierereduzierung - Überwindung von Treppen und Stufen“. Anspruchsberechtigt sind nicht nur private Eigentümer von Wohnimmobilien, sondern auch Mieter. Die erhalten bis zu 6.250 Euro Zuschuss pro Wohneinheit. Gemeint sind dabei allerdings nur die förderungswürdigen Kosten. Dies bedeutet, an den Kosten von teuren und aus gesundheitlicher Sicht unnötigen Extras beteiligt sich die KfW nicht. Diese Fördermittel sind übrigens jährlich begrenzt und wurden soeben für 2017 neu aufgelegt. Wer also Anspruch auf eine KfW-Förderung hat, sollte mit dem Förderantrag nicht allzu lange warten: 2016 gingen diese KfW-Fördergelder bereits lange vor Jahresende zur Neige. Zudem ist wichtig, dass der Antrag über die Hausbank vor der Umbaumaßnahme gestellt wird, eine nachträgliche Kostenerstattung gewährt die KfW nur in den allerseltensten Fällen.

Steuerliche Aspekte

Eine gesundheitsbedingte Berechtigung vorausgesetzt lassen sich Treppenliftkosten unter der Rubrik „Außergewöhnliche Kosten“ voll von der Steuer absetzen. Dies gilt für Mieter und Eigentümer gleichermaßen. Die Höhe dieser indirekten, steuerlichen Förderung richtet sich also nach den individuellen Vermögensverhältnissen und Einkünften. Dies gilt allerdings unter derselben Prämisse wie der KfW-Zuschuss: gesundheitlich nicht notwendiger Luxus beim Treppenlift ist steuerlich nicht absetzbar.

Die Haftpflichtversicherung

Ist ein Treppenlift aufgrund eines fremdverschuldeten Unfalls, einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls notwendig, erfolgt die komplette Kostenübernahme entweder durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder - bei einem Arbeitsunfall - die jeweilige Berufsgenossenschaft.

Förderungsmöglichkeiten für Berufstätige

Wer im Berufsleben steht und ausreichend lange Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, könnte sich auch an die Bundesagentur für Arbeit oder den Rentenversicherungsträger wenden. Beide fördern technische Arbeitshilfen, die für den Betroffenen zu seiner Berufsausübung erforderlich sind. Und dazu gehört auch ein Treppenlift, da dieser im Normalfall für den Weg zum Arbeitsplatz benötigt wird.

Landesweite und regionale Förderung

In sämtlichen Bundesländern gibt es eine unüberschaubare Vielzahl von regionalen und landesweiten Förderprogrammen, die auch Treppenlifts bezuschussen. Diese sind zumeist zeitlich begrenzt sind und besitzen nur einen Fördertopf, der irgendwann ausgeschöpft ist. Entscheidend für die Förderwürdigkeit ist stets der Hauptwohnort des Betroffenen. Wer also beabsichtigt, sich einen Treppenlift anzuschaffen, sollte sich bei der für ihn zuständigen Verbraucherzentrale oder aber bei seiner Krankenkasse nach landesweiten und regionalen Förderprogrammen erkundigen.

Autor:

MarktSpiegel Service aus Nürnberg

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